URTEIL SOLL AUF VERFAHRENSFEHLER GEPRÜFT WERDEN
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (27.08.12). Den 64 Jahre alten Angeklagte aus dem Raum Meisenheim, der in seinem Haus und einer angemieteten Scheune Sprengstoffe, Maschinengewehre und andere Waffen gelagert hatte, verurteilte das Landgericht vergangene Woche zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren (wir berichteten).
Wie das Landgericht heute Morgen auf Anfrage von KreuznacherNachrichten.de mitteilte, legte die Verteidigung gegen diese Entscheidung nun Revision ein. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründet werden. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil lediglich auf mögliche, darin enthaltene Verfahrensfehler.
Der Haftbefehl gegen den Rentner bleibt weiterhin bestehen, ist aber wie schon seit Beginn des Verfahrens außer Vollzug gesetzt.