(31.07.12) GERICHT: Polizei musste Betrunkenem ausweichen

GERICHT: POLIZEI MUSSTE BETRUNKENEM AUSWEICHEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN / BAD KREUZNACH (31.07.12). Keinen Erfolg hatte ein 31 Jahre alter Mann mit seiner Berufung vor dem Kreuznacher Landgericht. In der ersten Instanz wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Mit zweieinhalb Promille Alkohol im Blut und dem Auto seiner Frau soll er laut Anklage im März 2010 gegen 1.45 Uhr unterwegs gewesen sein. Auf dieser Fahrt kam er auf die Gegenspur und steuerte schnurstracks auf einen Streifenwagen der Polizei zu, dessen Fahrer gerade noch ausweichen konnte. Anschließend kam es noch zu einer Verfolgungsfahrt mit Spitzengeschwindigkeiten von rund 100 Stundenkilometern.
Die Berufungskammer reduzierte das Urteil war auf acht Monate, aber ins Gefängnis soll der Angeklagte trotzdem. Es besteht außerdem für ihn die Gefahr, dass eine frühere Bewährungsstrafe von fünf Monaten widerrufen wird.
Nach einem rund eineinhalbstündigen Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten beschränkte die Verteidigung die Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch, statt weiter auf einen Freispruch zu beharren. Bei einem Rechtsfolgeausspruch werden die Feststellungen aus erster Instanz akzeptiert, es geht dann nur noch um das Strafmaß. Hier strebte die Verteidigung nunmehr wenigstens eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung an.
Diesem Ansinnen konnte die Berufungskammer nicht folgen. Zwar sei der Russlanddeutsche stabil in sein familiäres Umfeld eingebunden, habe erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen und stünde in Arbeit, doch eine günstige Sozialprognose könnte ihm wegen seiner Beratungsrestistenz in puncto Alkoholabhängigkeit nicht attestiert werden, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. So habe er alle gut gemeinten Ratschläge seines Verteidigers, aber auch des psychiatrischen Sachverständigen ausgeschlagen.
Indes glaubt die Verteidigung, die nun noch Revision gegen das Urteil einlegen kann, noch immer an die Unschuld ihres Mandanten. Bereits in erster Instanz habe der Angeklagte beteuert, nicht gefahren zu sein. Dessen Frau berichtete, sie habe am Steuer gesessen und handelte sich mit dieser Aussage ein Verfahren wegen Falschaussage ein. Nur um seine Frau davor zu verschonen, sich einem zweiten solchen Verfahren ausseten zu müssen, wenn sie nun erneut in den Zeugenstand gerufen worden wäre, habe sich der Anegklagte auf die Beschrängung der Berufung eingelassen, so die Verteidigung in ihrem sehr engagierten, einstündigen Plädoyer.