Klasse Idee: Der Eiermarkt als ein „Platz der Kinderrechte“ – CDU-Fraktion will aber scheinbar nicht

 

 

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Bad Kreuznach
KINDERSCHUTZBUND WÜNSCHT SICH DEN EIERMARKT ALS „PLATZ DER KINDERRECHTE“
>>> Der Platz der Kinderrechte soll uns alle darüber hinaus immer wieder daran erinnern, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf einen guten und gesunden Start ins Leben – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Kultur, Religion und Hautfarbe – verdienen.
>>> Um zu verdeutlichen, um welche Rechte es sich handelt, sollen 10 Steine mit jeweils einem Kinderrecht auf dem Boden des Eiermarktes einen Platz finden.

 

Quelle (auch Foto): Kinderschutzbund Bad Kreuznach
Foto „Steine“: Astrid Köhler

 

BAD KREUZNACH (18.03.19). Der Kinderschutzbund Bad Kreuznach wünscht sich den Eiermarkt als „Platz der Kinderrechte“. Dies scheiterte im Planungsausschuss an der CDU, allen voran dem Fraktionsvorsitzender Werner Klopfer. Der sieht keine Notwendigkeit darin, einen Platz mit einer entsprechenden zusätzlichen Benunnung zu versehen.

Nun hofft der Kinderschutzbund darauf, dass der Antrag im Rahmen der nächsten Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag, dem 21. März 2019 positiv beschieden wird.

Werner Klopfer wollten wir zu dem Thema befragen. Sein Büro teilte aber mit, dass er heute nicht zu erreichen sei.

 

STELLUNGNAHME KINDERSCHUTZBUND:
Nachfolgend nimmt der Kinderschutzbund Bad Kreuznach Stellung zu der aktuellen Diskussion um den Antrag auf Zusatzbenennung des Eiermarktes, in „Platz der Kinderrechte“, die wir im Original veröffentlichen:

„Nachdem im Frühjahr der Mainzer Goetheplatz als `Platz der Kinderrechte´ ausgewiesen und von Ministerpräsidentin Malu Dreyer eingeweiht wurde, hat nun auch Bad Kreuznach im Jahr 2019 die Möglichkeit einen öffentlichen Platz mit dieser Zusatzbezeichnung zu versehen.

Goetheplatz in Mainz

 

ZU DEN KINDERRECHTEN:
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention über die Rechte des Kindes als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet.

Am 5. April 1992 hat der Deutsche Bundestag die Konvention ratifiziert.

Die unterzeichnenden Staaten haben sich nicht nur verpflichtet, die Kinderrechte einzuhalten, sondern sie auch in Ihren Ländern ausreichend bekannt zu machen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Kinderrechte bereits im Jahr 2000 in der Landesverfassung verankert.

Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU sieht vor, diese Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern!

Offensichtlich sind diese weltweit, bundesweit und landesweit gültigen Rechte der Kinder noch lange nicht ausreichend bekannt!

Deshalb ist es dem Kinderschutzbund in Rheinland Pfalz so wichtig, diesen Rechten mit Unterstützung der Kommunen eigene Plätze im öffentlichen Raum zu geben.

Der Platz der Kinderrechte soll uns alle darüber hinaus immer wieder daran erinnern, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf einen guten und gesunden Start ins Leben – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Kultur, Religion und Hautfarbe – verdienen.

Um zu verdeutlichen, um welche Rechte es sich handelt, sollen 10 Steine mit jeweils einem Kinderrecht auf dem Boden des Eiermarktes einen Platz finden.

 

Der grundlegende Charakter als historischer Platz wird hiervon nicht gestört.

Das Amt 6 – Bauen und Umwelt, das für die Denkmalpflege zuständig ist, hat seine Zustimmung bereits erteilt.

Der finanzielle Aufwand für die Verlegung der Steine und den geplanten Festtag am 30. April 2019, dem `Tag der gewaltfreien Erziehung´, ist durch zweckgebundene Sonderspenden gedeckt.

Eine Finanzierung aus den Haushaltsmitteln des Vereins käme für den Vorstand nie infrage.

Neben Höhr-Grenzhausen und Mainz in Rheinland-Pfalz haben in der Zwischenzeit auch Elmshorn und Pinneberg den Kinderrechten einen Platz gewidmet.

Mit der Zusatzbezeichnung des Eiermarktes als `Platz der Kinderrechte´ kann Bad Kreuznach ein deutlich sichtbares Zeichen dafür setzen, dass in dieser Stadt der viel und gerne zitierte Satz: `Kinder sind unsere Zukunft´, sowie die in der UN-Kinderrechtskonvention nahezu weltweit festgeschriebenen Kinderrechte, nicht nur bloße Theorie sind, sondern dass sie in unserer Stadt auch ernsthafte Bedeutung haben.

Kinderrechte sind Grundrechte, die der Kinderschutzbund gemeinsam mit vielen weiteren Einrichtungen, Vereinen, Geschäfts- und Privatinitiativen in Bad Kreuznach seit vielen Jahren immer wieder im Alltag umsetzt.

Wir hoffen sehr, dass alle Entscheidungsträger der städtischen Gremien die Möglichkeit nutzen, nun auch zu zeigen wie sehr sich Bad Kreuznach für seine Jugend einsetzt.

Das kann den Ruf einer Stadt nur stärken und den jungen Menschen glaubhaft den Eindruck vermitteln, dass wir hier in Bad Kreuznach gemeinsam alles daran setzen, ihnen einen guten Start in `unsere Zukunft´ zu geben!

Der Kinderschutzbund hat angeboten, offene Fragen zum Thema `Platz der Kinderrechte´ in den Fraktionssitzungen am 18.03.2019 zu beantworten.

In der nächsten Stadtratssitzung am 21.03.2019 werden wir durch unsere persönliche Teilnahme, gerne zu dem Thema Stellung beziehen.“

 

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