22.02.14 – Nach Vergewaltigungsvorwurf: 24-Jähriger bleibt in Haft

 

 

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LANDGERICHT BAD KREUZNACH
24-Jähriger Angeklagter muss in Haft bleiben
Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / IDAR-OBERSTEIN (22.02.14). Der junge Mann, der sich vor dem Kreuznacher Landgericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 17-Jährigen verantworten muss (KreuznacherNachrichten.de berichtete gestern), bleibt in Untersuchungshaft. So entschied die Zweite Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer, nachdem Verteidiger Wolfgang Wehr zuvor einen Antrag auf Außenvollzugsetzung des Haftbefehls gestellt hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr, dass der Angeklagte möglicherweise untertaucht.

Das sah Verteidiger Wehr ganz anders: „Mein Mandant wäre sogar zur Hauptverhandlung erschienen, wenn man ihn nicht wenige Tage zuvor festgenommen hätte.“ Das bestätigten auch Zeugen, die Wehr durch das Gericht hat vernehmen lassen. Die erklärten, sie hätten dem Angeklagten versprochen, ihn nach Bad Kreuznach zum Landgericht zu fahren, weil der selbst keinen Führerschein besitze. Auch die Art der Festnahme und das Verhalten der Polizei monierte der Verteidiger. So habe die Polizei den jungen Mann gesucht, um seine Personalien festzustellen. Seine Mutter habe von dem Anwaltstermin berichtet. Vor seinem Büro habe sich dann Polizei postiert, um seinen Mandanten abzufangen, so Wehr.

Der mehrfach vorbestrafte junge Mann hatte die Beamten bemerkt und sich aus dem Staub gemacht. So habe er im Vorfeld der Verhandlung keine Möglichkeit gehabt, mit seinem Mandanten zu sprechen, stellte der Verteidiger fest. „Ein unglaublicher Vorgang.“ Nachdem er gefunden und festgenommen worden sei, habe er darum gebeten, mit seinem Anwalt sprechen zu können, berichtete der 24-Jährige der Kammer. Er habe gar nichts zu wollen, hätten die Beamten entgegnet. So habe es für den Angeklagten auch in dieser Situation keine Möglichkeit gegeben, sich anwaltlich vertreten zu lassen, stellte Wehr fest.

Auf einer Geburtstagsparty im September 2012 soll der junge Mann der 17-jährigen Gastgeberin, die sich für einen Moment hinlegen wollte, weil ihr schlecht war, auf ihr Zimmer gefolgt sein. Dort habe er laut Anklage die junge Frau zu verschiedenen Sexpraktiken aufgefordert und sie dabei gegen ihren Willen vergewaltigt. Der Angeklagte erklärte, es habe das Angebot des Mädchens zu einvernehmlichem Oralverkehr angenommen. Verschiedene Zeugen, aber auch das vermeintliche Opfer selbst konnten sich in ihrer gerichtlichen Vernehmung an die Vorgänge auf der Party nur noch in Bruchstücken erinnern oder verstrickten sich in Widersprüche.

 

 

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