23.04.13 – INTERNET-BETRÜGER MUSS INS GEFÄNGNIS !!!

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INTERNET-BETRÜGER MUSS INS GEFÄNGNIS !!!
5.600 Euro Schaden – Mann muss für zwei Jahre hinter Gitter

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN / BAD KREUZNACH (23.04.13). Auf ihre Mobiltelefone oder Spielekonsolen hatten sich Menschen gefreut, die über ein Versteigerungsportal im Internet Bestellungen aufgegeben, Geld gezahlt, aber entweder nichts, oder nur ein leeres Päckchen erhalten haben.

Insgesamt 19 solcher Fälle konnte die Kreuznacher Staatsanwaltschaft einem 34 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein  nachweisen. Dort wurde auch im Juni des vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht verhandelt und der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gegen diese Entscheidung ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Jetzt änderte das Landgericht das Urteil aus erster Instanz in eine Gefängnisstrafe.

Die Kammer habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, so die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Sie sehe die positiven Aspekte, wie die Verteidiger Klaus Uebel vorgetragen hatte, wonach der Angeklagte nunmehr zwei Jahre straffrei lebe, ein Geständnis abgelegt, und sich inzwischen wohl auch in sozialen und beruflichenn Bindungen stabilisiert habe. Allerdings sei die Schadensumme in Höhe von insgesamt rund 5.600 Euro keinesfalls, wie von der Verteidigung beschrieben, als „gering“ zu betrachten. „Das war keine Lappalie“, stellte Richterin Walper fest. „Das waren 19 Leute, die betrogen wurden.“ Außerdem sei der Angeklagte mehrfach vorbestraft, habe zwar Bewährungen durchgestanden, sei aber in einem Fall auch Bewährungsbrüchig geworden.

So sei auch sehr negativ zu werten, dass sich der Angeklagte all seine Verurteilungen der Vergangenheit nicht zur Warnung habe dienen lassen. „Er hat munter weitergemacht, nachdem er einen Strafbefehl erhalten hatte und nachdem sogar seine Wohnung durchsucht wurde.“
„Das ist ein Verhalten, das an Dreitigkeit nicht zu überbieten ist“, so Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock in seinem Plädoyer.

Das Gericht habe den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte nicht Willens sei, mit dem Geld, das ihm zur Verfügung stehe, zu leben. Vielmehr versuche er sich auf Kosten anderer Menschen zu bereichern, so Richterin Walper zum Ende der Verhandlung. Man könne nur hoffen, dass nicht noch weitere Verfahren im Raum stünden, von denen derzeit noch nichts bekannt sei.
Im Vorfeld des jüngsten Prozesses lagen der Wirtschaftskammer in Koblenz 81 Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht vor. Der Angeklagte soll gekaufte Programme vervielfältigt und weiterverkauft haben. Mit Blick auf die jetzt abgeurteilten Betrügsfälle und der damit zu erwartenden Strafe, wurden diese Verfahren bereits eingestellt.