20.03.13 – GERICHT: MUTTER MISSBRAUCHT SOHN – BEWÄHRUNGSSTRAFE

GERICHT: MUTTER MISSBRAUCHT SOHN – BEWÄHRUNGSSTRAFE
Junge in Pflegefamilie – Traumatisierung aus Kindheit

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

KREIS BAD KREUZNACH (20.03.13) Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilte das Landgericht eine Frau aus Bad Dürkheim. Ins Gefängnis muss die 39-Jährige aber nicht, denn die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer setzte die Strafe zur Bewährung aus.

In dem Verfahren ging es um den zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alten Sohn der Angeklagten, der in einer Pflegefamilie im Kreis Kreuznach untergebracht ist. Bei einer Gelegenheit hörte die Pflegemutter, und auch deren Tochter, wie der Junge mit seiner Mutter telefonierte. Der Inhalt des Gesprächs sei pornografischer Natur gewesen, berichtete die Pflegemutter. „Mir war wirklich ganz schlecht, nachdem ich das gehört hatte.“ Ihr blieb es auch nicht erspart, die zum Teil vulgären und obszönen Worte wiederzugeben, die in dem Gespräch gesagt worden sein sollen.
Gleiches galt auch für die 15 Jahre alte Tochter.  Ihr war das Telefonat aufgefallen, weil der Junge den Lautsprecher des Telefons angeschaltet hatte. Daraufhin verständigte sie vernünftigerweise sofort ihre Mutter.

Außerdem war der Pflegemutter aufgefallen, dass die Mutter während eines Besuchs ihren Sohn mehrmals im Intimbereich angefasst hatte. In einem Fall soll die Frau dem Bub sogar tief in die Hose gegriffen haben. „Das hat mir dann gereicht“, so die Pflegemutter.

Die Angeklagte bestritt von Beginn an die Vorwürfe. Sie sei als Kind durch den Stiefvater selbst jahrelang schwer missbraucht worden und würde so etwas ihrem eigenen Kind nicht antun.
Was die Sexualmoral der Angeklagten und ihr Umfeld betrifft, so scheinen sich Abgründe aufzutun, stellte Staatsanwalt Christoph Schönberg in seinem Plädoyer und auch Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Nach einer Vergewaltigung habe sie sich mehr zu Frauen hingezogen gefühlt, sagte die Angeklagte. Zwei ihrer früheren Partnerinnen berichteten von einem guten Mutter-Kinder-Verhältnis der Angeklagten zu ihrem Sohn.

Der aber scheint schwer traumatisiert, wie eine Psychotherapeutin feststellte. Der heute 16-Jährige, der vor Gericht nicht aussagen wollte und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, sei noch immer damit beschäftigt seine Erlebnisse aus der Kindheit aufzuarbeiten.
Das was in der Anklage der Mutter vorgeworfen wurde, sei wohl nicht der maßgebliche Auslöser für den Zustand des Jungen, resümierte Staatsanwalt Schönberg. Die Mutter habe weder die Integrität, noch den Anspruch auf eine freie, unbefangene sexuelle Entwicklung ihres Sohnes geachtet. Mit den Folgen draus müsse sich nun der Junge auseinandersetzen.

Weil die Angeklagte nicht vorbestraft ist und selbst einen schweren Lebensweg hinter sich habe, sei das Urteil relativ niedrig ausgefallen, so Dr. Bruno Kremer. Im Gegensatz zu anderen Missbrauchstaten, wie beispielweise dem Beifall mit Kindern, seien die Vorwürfe in diesem Fall, in ihrer Schwere, im unteren Bereich anzusiedeln. Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer Freispruch beantragt.

Sie fühle sich von dem Verhalten der Mutter gegenüber ihrem Sohn angewidert , hatte die Pflegemutter noch in der Verhandlung gesagt. „So schwierig er manchmal auch ist, uns ist er jedenfalls ans Herz gewachsen.“