09.03.13 – VERMEINTLICHE SCHLÄGEREI: VERFAHREN EINGESTELLT

VERMEINTLICHE SCHLÄGEREI IN DER FUSSGÄNGERZONE
Zeuge verstrickte sich in Widersprüche
Verfahren eingestellt

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (09.03.13). Eingestellt wurde das Verfahren gegen einen 36 Jahre alten Tunesier aus dem Kreisgebiet. Zusammen mit einem Bekannten soll er im April des vergangenen Jahres in der Fußgängerzone einen 38-jährigen Nigerianer zusammengeschlagen haben. Aus diesem Grund war der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Fast eineinhalb Stunden berichtete der Nigerianer über eine Dolmetscherin, wie der vermeintliche Angriff abgelaufen sein soll.
Seit geraumer Zeit habe der Angeklagte ihm nachgestellt, berichtete der Mann. Er selbst wisse auch nicht den Grund dafür. Am vermeitlichen Tattag sei er in der Kreuzstraße unterwegs gewesen, als er den Angeklagten, zusammen mit einem Bekannten gesehen habe. Der Angeklagte habe ihn aufgefordert zu ihm zu kommen. „Obwohl ich dabei ein komisches Gefühl hatte, bin ich zu ihm hin, weil ich dachte, wir könnten uns aussprechen und mögliche Unklarkeiten aus dem Weg räumen.“ Statt dessen aber sei er aber von den beiden männern in die Prinzengasse gedrängt worden, dort hätten sie dann sofort auf ihn eingeschlagen.

Erst als  sich ein silberfarbener Mercedes  näherte, in dem ein älteres Paar gesessen habe, hätten die Männer von ihm abgelassen und seien geflüchtet. Anschließend sei er auf den Autofahrer zugelaufen und habe nach seiner Telefonnummer gefragt, um ihn als Zeuge benennen zu können. Der Mann habe aber mit der Begründung abgelehnt , er wolle mit der Sache nichts zu tun haben.

Mit blutender Lippe und einem verletzten Auge sei er dann zur Bundespolizei am Bahnhof gegangen um dort Anzeige zu erstatten. Die Beamten hätten ihn aber zur Polizeiinspektion in der Ringstraße geschickt. Die Beamtin dort sei wohl der englischen Sprache nicht mächtig gewesen. „Ich glaub, die hat nicht verstanden, was ich meinte.“

Immer wieder musste die Strafrichterin und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft während der Aussage des Zeugen nachhaken, denn oft hatte sich der Nigerianer in Widersprüche verstrickt, was den Tatablauf betraf. So hatten die beiden Zeugen in dem silberfarbenen Mercedes im Auto gesessen.Dann sprach der Nigerianer aber davon, das Auto sei nicht gefahren, sondern geparkt gewesen und der Mann und die Frau hätten daneben gestanden und sich unterhalten.


Als die Strafrichterin den Zeugen darauf aufmerksam machte, dass die Polizei unter dem Kennzeichen, das er sich notiert hatte, einen BMW ermittelt hatte, räumte er ein, dass er sich wohl in der Automarke geirrt habe. Als die Strafrichterin den Zeugen dann aber auch noch darüber informierte, dass dieses Fahrzeug am Tag der Tat in der Werkstatt zur Inspektion gewesen war, unterstellte der Nigerianer dem Halter Absicht. „Der wollte bloß nichts mit mir zu tun haben, darum hat der gesagt, das Auto sei in der Werkstatt.“ Wutentbrannt begann der Zeuge dann auch mit massiven Drohungen gegen den Angeklagten.“Wenn das Gericht nicht handelt, dann kann es sein, dass ich Sachen mache, die uns später leid tun werden“, deutete er kryptisch an. Er sei durchaus in der Lage gegen den Angeklagten vorzugehen und würde dies notfalls auch tun.


Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Anklage von sich. Das der Nigerianer ihn derart belaste, könne mit einem Vorfall in einer Diskothek in Verbindung stehen. Dort sei der Mann nämlich aufdringlich geworden und habe versucht sich an seine Frau heranzumachen.  Das sei so schlimm gewesen, dass er die Frau des Nigerianers über das Verhalten ihres Mannes informieren wollte, so der Angeklagte. Dabei sei der Mann unter anderem mit Reizgas auf ihn losgegangen.


Eine ganze Reihe von Zeugen hätte das Gericht noch hören müssen. Weil aber eine Verurteilung wegen der fragwürdigen Aussage des vermeintlichen Opfers höchst unwahrscheinlich erschien, schlug das Gericht vor, das Verfahren einzustellen, nicht zuletzt auch, um so Prozesskosten zu sparen, die sonst in keiner Relation zum Ergebnis der Hauptverhandlung gestanden hätten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte stimmten diesem Vorschlag zu.