22.10.12 – GERICHT: Versuchter Mord – BGH bestätigt Urteil!

NACH MORDVERSUCH: FRAU MUSS LANGE INS GEFÄNGNIS

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/BAUMHOLDER (22.10.12). Zu einer Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht Anfang April eine damals 29 Jahre alte Frau aus Ruschberg im Kreis Birkenfeld. Nach der achttägigen Beweisaufnahme sah das Gericht unter Vorsitz von Dr. Bruno Kremer die Tatvorwürfe der Verschwörung, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Die Frau soll ihren damaligen Freund, einen US-Soldaten dazu angestiftet haben, ihren Mann umzubringen.
Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Dieser habe die Revison jetzt als unbegründet verworfen, so Dr. Elisa Wolf, Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage von KreuznacherNachrichten.de.
Als „Unbegründet“ verwirft der BGH eine Revision dann, wenn im Urteil keine Rechtsfehler gefunden werden können. Damit bestätigt der Karlsruher Senat die Entscheidung der 2. Großen Strafkammer des Kreuznacher Landgerichts, die damit rechtskräftig geworden ist. Die Frau wird demnächst ihre lange Gefängnisstrafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten müssen.

Immerhin ist die Mutter eines kleinen Kindes nicht vorbestraft und kann so damit rechnen, nach Verbüßung von zwei Drittel der Strafe, den Rest zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen.
Bis zum Schluß hatte die Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. Der Ehemann glaubte den Aussagen seiner Frau, trotz dass er als Nebenkläger vor Gericht aufgetreten war.
„Wenn eine Frau ihren Mann aus dem Schlafzimmer hinunter ins Wohnzimmer lockt, damit der Geliebte im Flur hinterrücks mit dem Hammer auf ihn einschlagen kann, dann zeugt das von einer gewissen Kaltblütigkeit“, stellte Kremer am letzten Verhandlungstag in seiner Urteilsbegründung fest. Nach den Hammerschlägen habe der US-Soldat dem Ehemann mit dem Messer noch einen tiefen Stich in die Brust versetzt. Der Soldat wurde bereits von einem Militärgericht in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.
Eiskalt sei das Verhalten der Frau auch nach der Tat gewesen. So schickte sie ihrem Geliebten eine Kurznachricht, in der sie ihn dazu aufforderte, sich von Straßen fernzuhalten, sie würde ihm später Kleidung bringen.
Das der Geliebte, der die Frau schwer belastet hatte, als Zeuge die Wahrheit sagte, konnte die Kammer laut Richter Kremer, an verschiedenen Fakten festmachen. Dazu hätten unter anderem Chatprotokolle gehört, in denen die Frau immer wieder von Vergewaltigungen und Misshandlungen durch den Ehemann berichtet hatte und darüber sinnierte wie man den am besten umbringen könne.