MAINZ (22.10.18) – Zwei Tatverdächtige nach Vergewaltigung in Haft

Mainz
ZWEI TATVERDÄCHTIGE NACH VERGEWALTIGUNG IN HAFT

 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz

 

MAINZ (22.10.18). Am vergangenen Samstag (20.10.18) sind zwei Beschuldigte einer Vergewaltigung der Bereitschaftsrichterin beim Amtsgericht Mainz vorgeführt worden, die gegen beide Personen Untersuchungshaft anordnete.

Der Vorführung der beiden Beschuldigten sind umfangreiche Ermittlungen der Kriminaldirektion Mainz vorausgegangen.

Diese war am Mittwoch, dem 17.10.18, mit Einverständnis des Opfers, einer 34-jährigen Mainzerin, durch eine Ärztin der Uniklinik Mainz verständigt worden.

Gegenüber der Polizei gab die geistig beeinträchtigte Geschädigte an, im Laufe der vergangenen Woche einen 47-jährigen Iraner kennengelernt zu haben.
Mit diesem habe sich die junge Frau am Abend des 16.10.18 verabredet.

In einer Grünanlage soll es dann zu einer Vergewaltigung, an der auch ein Bekannter des Iraners, ein 18-jähriger Afghane beteiligt gewesen sein soll.

Am Mittwochmorgen suchte das Opfer einen Arzt auf, welcher sofort an die Uniklinik verweist.

Dort wird eine körperliche Untersuchung veranlasst, eine Betreuung gewährleistet und die Polizei benachrichtigt.

Aufgrund der Angaben des Opfers sowie umfangreicher Ermittlungen gelingt es der Kriminalpolizei Mainz, die beiden Tatverdächtigen zu identifizieren und bereits am Freitag festzunehmen.

Der 47-jährige Iraner ist zurückliegend bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahl polizeilich in Erscheinung getreten.

Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz saß er zu Beginn des Jahres fünfeinhalb Monate in Haft.

Er reiste 2016 in das Bundesgebiet ein und verfügt über eine Aufenthaltsgestattung.

Er wurde in der Nähe seiner Meldeanschrift festgenommen.

Der 18-jährige afghanische Staatsangehörige ist im September 2015 als sogenannter unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling in das Bundesgebiet eingereist.

Sein Asylantrag wurde im Februar dieses Jahres abgelehnt. Er verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Der 18-jährige ist bereits wegenVerstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung sowie einer „Schwarzfahrt“ polizeilich in Erscheinung getreten.

Er konnte in Bad Kreuznach festgenommen werden.