MAINZ -02.07.17- Stärkung der sozialen Wohnraumförderung

 

 

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Mainz
STÄRKUNG DER SOZIALEN WOHNRAUMFÖRDERUNG
>>> Umfangreiche Angebote von Land und Landeshauptstad Mainz zur Stärkung der sozialen Wohnraumförderung im Jahr 2017.

 

Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Mainz

 

MAINZ(gl). Auch im Programmjahr 2017 unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit der Wohnraumförderung wieder beim Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien, bei der Schaffung von Mietwohngebäuden und bei der Modernisierung von Wohnimmobilien. Hierzu stehen vielfältige Förderangebote des Landes zur Verfügung.

Bei der Bildung von Wohneigentum und bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum unterstützt das Land Haushalte bis zu bestimmten Einkommensgrenzen durch zinsgünstige und nachrangig gesicherte Darlehen.

Bei der Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum ist bei einem Vierpersonenhaushalt ein Darlehen bis zu 60.000 Euro möglich. Der Förderbetrag ist hierbei auch abhängig von den Gesamtkosten der geplanten Maßnahme.

Zusätzlich erfolgt eine Verbilligung der Zinssätze um 1 Prozentpunkt durch das Land. Daneben können Haushalte mit geringerem Einkommen zusätzlich Tilgungszuschüsse beantragen.

Zum Bau oder Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie können in diesem Jahr Förderdarlehen beantragt werden.

Auch der Ankauf von Bestandsimmobilien mit anschließender Modernisierung gehört zu den förderbaren Maßnahmen. Die Höhe der Förderung hängt von den Kosten des Immobilienvorhabens ab und kann in Mainz bis zu einem Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro gewährt werden.

Mit dem Förderprogramm zur sozialen Mietwohnraumförderung unterstützt das Land außerdem bauliche Maßnahmen zum Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung durch Darlehen mit einem Zinssatz von 0 % in der Anfangsfinanzierung. Daneben ist die Beantragung eines Tilgungszuschusses möglich.

Der Bestand von Mietwohnraum kann im Rahmen des Erwerbs von Belegungsrechten durch einen einmaligen Zuschuss gefördert werden. Im Gegenzug sind bei der Förderung des Mietwohnraums Mietpreis- und Belegungsbindungen in unterschiedlicher Höhe zu beachten.

Losgelöst von der Landesförderung unterstützt auch die Stadt Mainz in diesem Jahr wieder im Rahmen eigener Förderprogramme vor allem kinderreiche Familien mit drei oder mehr Kindern und mit geringerem Einkommen bei der Wohnraumversorgung.

Die Unterstützung erfolgt bei der Neuschaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum durch einen städtischen Aufwendungszuschuss. Der Zuschuss wird ab Bezug der eigengenutzten Immobilie für die Dauer von acht Jahren gezahlt, wobei sich der Zuschuss über die Bewilligungsdauer kontinuierlich verringert.

In der Mietwohnraumförderung kann eine Unterstützung durch städtische Bauzuschüsse und Mietzuschüsse ebenfalls zu einer spürbaren Entlastung für kinderreiche Haushalte beitragen.

Mit Blick auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung bietet die Stadt über die zuständige Dienststelle des Amtes für soziale Leistungen umfassende Informationsmöglichkeiten für Förderinteressierte an, die entsprechende Maßnahmen im Mainzer Stadtgebiet realisieren wollen.

Sie erhalten die Kontaktdaten und Informationen zur Dienststelle, indem Sie unter www.mainz.de unter <Suchen> den Begriff „Wohnraumförderung“ eingeben.

 

 

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