Kaiserslautern
MORDANKLAGE NACH FUND EINER KINDERLEICHE IM WALD
>>> Die Ermittlungen nach dem Tod des 5-jährigen Mädchens, dessen Leiche am 30.06.2016 in einem Waldstück im westlichen Stadtgebiet von Kaiserlautern aufgefunden worden war, haben zu einer Anklage gegen drei Personen wegen Mordes durch Unterlassen geführt
Quelle: Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
KAISERSLAUTERN. Die Ermittlungen nach dem Tod des 5-jährigen Mädchens, dessen Leiche am 30.06.2016 in einem Waldstück im westlichen Stadtgebiet von Kaiserlautern aufgefunden worden war, haben zu einer Anklage gegen drei Personen wegen Mordes durch Unterlassen geführt.
Gegen die 36-jährige Mutter des Kindes aus Pirmasens sowie gegen den 30-jährigen Mann und die 24-jährige Frau, bei denen das Kind zur Zeit der Geschehnisse in Kaiserlautern lebte, hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben.
Mit der Obduktion und weiteren Untersuchungen an der Leiche waren Sachverständige der Rechtsmedizin, Pathologie, Neuropathologie und Neurochirurgie befasst.
Die umfangreichen Untersuchungen wurden im September 2016 abgeschlossen.
Nach dem Ergebnis der schriftlichen Gutachten, die immer unter Vorbehalt weiterer Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung erstellt werden, war eine höchstens wenige Tage vor dem Todeseintritt aufgetretene Hirnblutung ursächlich für den Tod des Kindes und hätte das Kind bei zeitnaher ärztlicher Versorgung gerettet werden können.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stürzte das Kind beim Klettern in der Wohnung.
Kurze Zeit danach fiel es plötzlich bewusstlos um und starb einige Stunden später.
Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, trotz Erkennens der lebensbedrohlichen Situation -alle drei befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Kaiserslauterer Wohnung- keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, obwohl sie in besonderer Weise dazu verpflichtet gewesen wären, nämlich als Mutter und die beiden anderen Angeklagten deshalb, weil sie die Obhut über die 5-Jährige übernommen hatten.
Mit der Anklage wird ihnen zudem vorgeworfen, dass sie damit eine andere Straftat verdecken wollten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war das Kind in einem schlechten Pflegezustand und körperlich misshandelt worden und hatten alle drei Angeklagten zumindest dadurch in strafbarer Weise ihre Fürsorgepflicht verletzt, dass sie nichts dagegen unternommen hatten.
Die Angeklagten räumen den Zustand des Kindes und die äußeren Umstände seines Todes ein, machen jedoch verschiedene Angaben dazu, wer dafür verantwortlich war.
Die Angeklagten befinden sich zur Zeit in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.