KOBLENZ -20.06.16- Folge einer Schlägerei: Todesfall auf der Tank- und Rastanlage Mosel-Ost

 

 

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Koblenz
FOLGE EINER SCHLÄGEREI: TODESFALL AUF DER TANK- UND RASTANLAGE MOSEL-OST
>>> Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge.
>>> Schlägerei zwischen zwei Lkw-Fahrern endete für einen 38-Jährigen tödlich.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

KOBLENZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Beschuldigte und der Verstorbene, ein 38 Jahre alter weiß-russischer Staatsangehöriger, waren am vergangenen Samstag (18.06.16) mit ihren Lastkraftwagen auf der BAB A61 in Fahrtrichtung Norden unterwegs und hatten am Nachmittag die Tank- und Rastanlage Mosel-Ost aufgesucht.

Nachdem sie gemeinsam mit mehreren anderen Lkw-Fahrern alkoholische Getränke konsumiert hatten, soll es nach den bisherigen Ermittlungen in den frühen Morgenstunden des gestrigen Sonntags (19.06.16) zwischen dem Beschuldigten und dem später Verstorbenen zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Beschuldigte mehrfach so heftig auf den 38 Jahre alten Mann eingeschlagen haben soll, dass dieser trotz einer Notoperation am Morgen des 19.06.16 im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz verstarb.

Todesursächlich war nach dem Ergebnis einer am 19.06.16 durchgeführten Obduktion ein Schädel-Hirn-Trauma infolge einer Hirnblutung.

Der Beschuldigte ist am 19.06.16 durch Beamte des Polizeipräsidiums Koblenz vorläufig festgenommen und heute der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt worden.

Diese hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Über das Motiv der Tat und deren Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor.

Sie werden zunächst ermittelt werden müssen.

 

HINWEIS:
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge macht sich gemäß § 227 Strafgesetzbuch strafbar, wer durch eine Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursacht.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen.

Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens.

Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird.
Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

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