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POLIZEIMELDUNGEN AUS MAINZ & UMGEBUNG
>>> Mainz: Hexennacht in Mainz relativ ruhig
>>> Mainz: „Was machen denn Scheiß-Neger bei den Bullen“ / Bundespolizist, privat unterwegs, wollte helfen / Übelste Beleidigungen
>>> Mainz: 10 Pkw zerkratzt
>>> Mainz-Finthen: Betrunkener Autofahrer beschäftigt Polizei
Quelle: Polizeipräsidium Mainz
Mainz
HEXENNACHT IN MAINZ „RELATIV RUHIG“
Aus polizeilicher Sicht verlief die sogenannte Hexennacht im Bereich Mainz relativ ruhig.
Die Kolleginnen und Kollegen waren überwiegend wegen Streitigkeiten in der Altstadt im Einsatz.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es dort wohl nicht zu übermäßig vielen Streichen.
Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung in diesem Zusammenhang wurden bisher nicht erstattet. Erfahrungsgemäß werden im Nachgang jedoch noch Auffälligkeiten im Laufe des Tages bekannt und zur Anzeige gebracht.
Mainz
BUNDESPOLIZISTEN ÜBELST BELEIDIGT UND ANGEGRIFFEN
Einssatzort: Große Bleiche
Einsatzzeit: 01.05.2016, 00:40 Uhr
Ein 30-jähriger Bundespolizeibeamter wurde in seiner Freizeit vor einer Diskothek in der „Großen Bleiche“ beleidigt und angegriffen.
Dabei wurde er leicht verletzt.
Der Polizeibeamte hatte zuvor beobachtet wie zwei Männer zwei junge Frauen bedrängten und belästigten.
Der Polizeibeamte entschloss sich den beiden jungen Frauen zu helfen und gab an, dass es sich um Freundinnen handeln würde und diese nicht mit den Männern sprechen möchten.
Daraufhin wurde der Polizeibeamte rassistisch beleidigt („Scheiß-Neger“).
Der Polizeibeamte erwiderte, dass er Polizeibeamter bei der Bundespolizei sei.
Daraufhin würgte ihn einer der beiden Männer von hinten und beleidigte den Polizeibeamten erneut rassistisch („Was machen denn Scheiß-Neger bei den Bullen“).
Der Sicherheitsdienst der Diskothek beobachtete dies und begab sich in Richtung der beteiligten Personen.
Daraufhin ließ der Mann von dem Polizeibeamten ab.
Gegenüber den verständigten Polizeibeamten der PI Mainz 1 äußerten die Männer, dass sie vom Polizeibeamten beleidigt worden seien.
Dies konnte von den anwesenden Zeugen jedoch nicht bestätigt werden.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Die beiden Männer sind 34 Jahre alt und in Mainz-Bretzenheim, beziehundsweise Ingelheim wohnhaft.
Die beiden Männer sind Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion.
Mainz
10 PKW ZERKRATZT
Tatort: Ulmenstraße
Tatzeitraum: 27. April, 17 Uhr, bis 28. April 15 Uhr
Ein Anrufer teilte mit, dass sein Pkw zerkratzt worden sei. Neben seinem Fahrzeug wären zudem weitere Pkw beschädigt.
Vor Ort konnte die Polizei dann insgesamt 10 Autos feststellen werden, die Kratzspuren im Bereich der rechten, zum Gehweg gerichteten, Fahrzeugseite aufwiesen.
Aufgrund des zugrundeliegenden Modus Operandi, sowie der in den Lack geritzten Motive (u.a. ein Herz), ist davon auszugehen, dass es sich bei dem oder den Tätern um Kinder oder Heranwachsende handeln dürfte.
Die Schadenshöhe ist noch unbekannt.
Mainz-Finthen
BETRUNKENER AUTOFAHRER BESCHÄFTIGT POLIZEI
Unfallort: Bierothstraße
Unfallzeit: 30.04.2016, 12:12 Uhr
Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden wurde gemeldet, der durch eine wahrscheinlich betrunkene Person verursacht worden ist.
Während der Anfahrt der Polizei melden sich weitere Zeugen und teilten mit, dass die gleiche Person mit dem Fahrzeug weitergefahren sei und nun versuche, die Poststraße entgegen der Einbahnstraße zu befahren.
Dort wurde das Fahrzeug aber blockiert.
Als die eingesetzten Beamten vor Ort eintrafen, wurde das genannte Fahrzeug parkend, sowie mehrere Zeugen angetroffen.
Die berichteten, dass der Fahrer in Richtung Ludwig-Schwamb-Straße verschwunden sei.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Weitere Ermittlungen führten zu der Wohnanschrift des Fahrers.
Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss wurde erwirkt.
Da die Hauseingangstüre verschlossen war, wurde das Objekt über die Außenfassade und dem, im zweiten Obergeschoss befindlichen Balkon, betreten und mit mehreren Kräften durchsucht.
Dabei wurde der Fahrer schlafend angetroffen, geweckt, und zwecks Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht.
Ein Atemalkoholtest ergab um 14:16 Uhr 2,36 Promille.
Eine Rücksprache mit dem Pkw-Halter ergab, dass das Fahrzeug nicht versichert sei und der Fahrer keinen Führerschein besitzt.
Der Halter beteuerte nicht gewusst zu haben, dass der Beschuldigte das Fahrzeug verwendet, und sei damit auch nicht einverstanden gewesen.
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