MAINZ -11.04.16- ADD warnt vor der Haltung illegaler Hunde!

 

 

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Mainz
ADD WARNT VOR DER HALTUNG ILLEGALER HUNDE!
>>> Fälle von schwerwiegenden Beißattacken gefährlicher Hunde in anderen Bundesländern nimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Anlass, nochmals auf die erforderliche Erlaubnis zur Haltung der Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier hinzuweisen

 

Quelle: Stadtverwaltung Mainz

 

MAINZ(rap). Fälle von schwerwiegenden Beißattacken gefährlicher Hunde in anderen Bundesländern nimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Anlass, nochmals auf die erforderliche Erlaubnis zur Haltung der Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier hinzuweisen.

Die Haltung eines Hundes dieser Rassen ist in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) erlaubnispflichtig und nur unter strengen Auflagen ausnahmsweise -wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung und einer besondere Sachkunde nachgewiesen sind- möglich.

Die örtlichen Ordnungsbehörden sind angehalten, strikt gegen Verstöße vorzugehen und die Hunde bei Verstößen sofort sicherzustellen.

Dadurch konnte bisher verhindert werden, dass es in Rheinland-Pfalz zu ähnlichen Beißvorfällen wie in anderen Bundesländern mit diesen gefährlichen Hunderassen gekommen ist.

Seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über gefährliche Hunde, das die gefährlichen Rassen verbietet, sind die Zahlen stark rückläufig: Gab es im Jahr 2001 noch 4.018 Hunde dieser Rassen, sind es im Jahr 2010 nur noch 1.606.
Gleichwohl stellte die ADD in den vergangenen Monaten fest, dass die Zahlen der illegal in Rheinland-Pfalz gehaltenen gefährlichen Hunde -insbesondere durch Einfuhren aus Osteuropa- steigen.

Durch die dort häufig vorherrschenden Zuchtbedingungen sind Krankheiten beziehungsweise in der späteren Entwicklung aggressives Verhalten keine Seltenheit.

Oft werden Hunde unter der Rasseangabe „American Bully“ oder „Bulldoggen-Mix“ angeboten. Eine Überprüfung dieser Hunde anhand von phänotypischen Merkmalen zeigte, dass gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2 LHundG dahinter verborgen waren.

Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie, beim Erwerb und der Auswahl eines Hundes darauf zu achten, dass es sich nicht um Abkömmlinge dieser Rassen oder Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen handelt.

Die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden sowie die Einfuhr aus dem Ausland sind verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand oder sogar eine Straftat dar.

Neben den bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen muss der Halter eines solchen Hundes, der keine Erlaubnis hat, mit der Sicherstellung der illegal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen rechnen.

Für die dadurch entstehenden Kosten muss grundsätzlich der Halter aufkommen.

Das LHundG sowie weitere Informationen zum Thema gefährliche Hunde sind auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingestellt.

 

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