20.11.15 – KH – Stellungnahme GEWOBAU zu Drumm-Behauptungen

 

 

Bad Kreuznach
STELLUNGNAHME DER GEWOBAU ZU BEHAUPTUNGEN VON DR. DRUMM
>>> „Dr. Drumm täuscht Öffentlichkeit – für GEWOBAU nicht mehr tragbar“

 

Quelle: GEWOBAU Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH. Zu seinen jüngsten Äußerungen von Stadtrate Dr. Herbert Drumm nahm jetzt die GEWOBAU Bad Kreuznach Stellung. KreuznacherNachrichten.de veröffentlicht diese Stellungnahme im Wortlaut:

„In den vergangenen Wochen wurde ein Mitglied des Stadtrates, Dr. Herbert Drumm, wiederholt in der Presse mit der Behauptung zitiert, die GEWOBAU würde Grundstücke zu überhöhten Preisen erwerben; zudem -so seine über die Presse veröffentlichten Behauptungen- würde die GEWOBAU solche Grundstücksgeschäfte mit Stadträten abschließen.

Mit diesen unwahren Behauptungen versucht dieses Stadtratsmitglied die Öffentlichkeit zu täuschen.

Diese Behauptungen sind zum einen unwahr; zum anderen -und dies hat die Gremien der GEWOBAU beschäftigt- werden durch derart unwahre Behauptungen das Ansehen und der Ruf des Unternehmens gefährdet.

Der Stadtrat hatte Herrn Dr. Dumm seinerzeit auf Vorschlag der Opposition als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates der GEWOBAU gewählt, und die Gesellschafterversammlung hat -guten Gepflogenheiten des Miteinanders in der Gesellschafterversammlung folgend- dieses Votum aus dem Stadtrat bestätigt.

Wegen der v. g.  verleumderischen Vorwürfe, der üblen Nachrede sowie des Verstoßes der auch  einem Vertreter eines Aufsichtsrates obliegenden Pflichten, und um weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden,  hat  am 1. Oktober 2015 der Aufsichtsrat beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen und dringend nahezulegen, Herrn Dr. Drumm als Stellvertreter im Aufsichtsrat abzuberufen.

Die jährlich stattfindende Prüfung durch die unabhängigen Wirtschaftsprüfer hat keine Beanstandungen im Sinne der von Herrn Dr. Drumm erhobenen Vorwürfe ergeben. Einen Verstoß gegen den GEWOBAU-Gesellschaftsvertrag haben die Prüfer jedoch in der Person und in der Funktion des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Bürgermeister Heinrich feststellen müssen.

Eine Prüfung der Sachverhalte durch Herrn Bürgermeister Heinrich, die Herr Dr. Drumm vorschlägt, kann daher schon aus diesem Grund nicht angemessen sein.“