23.06.15 – MZ / Polizei: Telefonbetrüger gaukeln falsche Nummer vor

 

 

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SOMMERSAISON AUF DEM HOFGUT ERÖFFNET !!!
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Mainz
POLIZEI WARNT:
TELEFONBETRÜGER GAUKELN FALSCHE NUMMER VOR
>>> Bei der Masche „Call-ID-Spoofing“ werden den angerufenen Opfern falsche Telefonnummern vorgetäuscht, um folgende Geldforderungen glaubwürdiger zu machen.

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Am gestrigen Montag (22.06.15), 11:00 Uhr, wurde ein 93-jähriger Mainzer von einem angeblichen Kommissar der Polizei angerufen, der ihm mitteilte, dass er in einer Lotterie gewonnen hätte.

Die Gewinnauszahlung werde durch die Polizei überwacht, Er müsse nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

Um der Sache Seriösität zu verleihen, gab der falsche Kommissar noch eine telefonische Erreichbarkeit durch.

Der Senior allerdings durchschaute die Masche, beendete das Gespräch und erstattete Anzeige.

 

INFORMATION
Üblicherweise verlangen die Täter von zahlungswilligen Opfern häufig den Kauf von Prepaidkarten (elektronischen Zahlungsmitteln), deren Nummerncodes sie sich dann telefonisch übermitteln lassen und damit den entsprechenden Geldwert eintauschen können.

 


ANDERE BETRUGSMASCHE

Eine andere Betrugsmasche ist das Erfragen von eben diesen Nummerncodes von Vertreibern elektronischer Zahlungsmittel:

Am Samstag, 20.06.15, 20:00 Uhr, wurde die Mitarbeiterin eines Einkaufsmarktes in Mainz von einem angeblichen E-Plus-Mitarbeiter angerufen, dessen vorgetäuschte E-Plus-Hotline-Nummer sie im Display erkannte.

Der Anrufer behauptete, dass die Kunden der Prepaidkarten Probleme mit dem Freischalten hätten. Daher sollte sie alle im Markt befindlichen Karten im Kassensystem freischalten und ihm die Cash-Codes telefonisch durchgeben, damit er sie der Filiale wieder gutschreiben könne.

Das tat die Mitarbeiterin und gab dem Anrufer über 100 Cash-Codes im Gesamtwert von circa 2000 Euro durch. Erst als keine Gutschrift erfolgte, bemerkte sie den Betrug.

 

ACHTUNG
Die Polizei warnt vor Anrufern, die Geld (ob in bar oder in Form von elektronischen Zahlungsmitteln) wollen.

In jedem Fall sollte man erst den Wahrheitsgehalt durch eigene Recherchen überprüfen und die Polizei informieren.

 

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