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TAG DER KRIMINALITÄTSOPFER
OPFERRECHTE SCHÜTZEN OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ
>>> WEISSER RING fordert bessere Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz: Der WEISSE RING als Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität fordert vom Gesetzgeber, den Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) auszuweiten. Darauf weist der Verein anlässlich des am 22. März stattfindenden Tags der Kriminalitätsopfer hin
Quelle (auch Fotos): Weisser Ring
MAINZ. WEISSER RING fordert bessere Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz: Der WEISSE RING als Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität fordert vom Gesetzgeber, den Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) auszuweiten. Darauf weist der Verein anlässlich des am 22. März stattfindenden Tags der Kriminalitätsopfer hin.
Die Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Roswitha Müller-Piepenkötter, sagt: „Auch in Zeiten knapper Haushaltskassen ist eine Verbesserung der staatlichen Leistungen bei der Entschädigung von Kriminalitätsopfern möglich.“ Der WEISSE RING informiert am Aktionstag bundesweit bei Veranstaltungen zum OEG und erinnert in Deutschland jedes Jahr am 22. März an die Situation der durch Straftaten Geschädigten.
Anspruch auf OEG-Leistungen hat, wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Grundsätzlich haben Gewaltopfer auch Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. „Diese Ansprüche sind aber nicht gleichwertig mit den Leistungen aus dem OEG, denn sie sind nur auf die Absicherung des Existenzminimums beschränkt. Dies ist gleichbedeutend mit Sozialhilfe. Dagegen sichert das OEG durch Straftaten gesundheitlich Geschädigte deutlich weitergehend ab“, erläutert Müller-Piepenkötter.
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Die Bundesvorsitzende unterstreicht: „Wir treten dafür ein, dass der Anwendungsbereich des OEG auf Fälle psychischer Gewalt erweitert wird, denn sie führt in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu schweren seelischen Belastungen und Erkrankungen.!“ Stalking müsse zum Beispiel als Tatbestand in das OEG aufgenommen werden. Deutschland könne sich das leisten. „Die OEG-Leistungen kommen aus dem Bundesversorgungsgesetz. Dieses wurde nach dem zweiten Weltkrieg zur Entschädigung von Soldaten geschaffen. Dadurch, dass die Anzahl der Kriegsopfer altersbedingt sinkt, vermindern sich auch die Ausgaben für diese Berechtigten“, erklärt Müller-Piepenkötter.
Nach den Worten der Bundesvorsitzenden sollte auch das Delikt des Wohnungseinbruchs als Tatbestand in das OEG aufgenommen werden: „Untersuchungen zeigen, dass Opfer von Wohnungseinbrüchen oft behandlungsbedürftige seelische Belastungen mit Krankheitswert erleiden. Ein Wohnungseinbruch ist kein vorsätzlicher tätlicher Angriff gegen eine Person, aber ein Delikt, bei dem der Täter in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre des Opfers eindringt und damit das für die Lebensqualität wichtige Sicherheitsgefühl verletzt.“
Müller-Piepenkötter bemängelt, dass das OEG in der Bevölkerung, aber auch bei Behörden und Rechtsanwälten, zu unbekannt sei: „Von den pro Jahr rund 190.000 durch Gewaltkriminalität Geschädigten stellen nur knapp elf Prozent einen Antrag auf Entschädigung durch das OEG. Es würde den Bekanntheitsgrad des OEG steigern und mehr Opfern Entschädigungsleistungen ermöglichen, wenn alle staatlichen Stellen und Ärzte verpflichtet wären, Opfer von Gewalttaten auf ihre Rechte nach dem OEG hinzuweisen und einen Antrag an die Versorgungsverwaltung weiterzuleiten.“ Der WEISSE RING fordere eine Informationspflicht aller staatlichen Stellen.
Bei nur etwas mehr als einem Drittel der jährlich gestellten 20.000 OEG-Anträge kommt es zu einer Anerkennung und damit zu einer Übernahme von Heilbehandlungskosten sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden. „Dies ist ein Skandal und ein Hohn für Gewaltopfer, deren OEG-Antrag abgelehnt wird“, betont die Bundesvorsitzende. Vonnöten sei auch eine schnelle Leistungsgewährung. Durch die noch viel zu häufig anzutreffende jahrelange Dauer der Verfahren würden Opfer von Gewalttaten zusätzlich belastet.
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