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GERICHT LEHNT BI-ANTRAG AB
SANIERUNG DER ALTEN NAHEBRÜCKE
KANN BEGONNEN WERDEN
Quelle: Stadtverwaltung
BAD KREUZNACH/KOBLENZ. Die Sanierung der Alten Nahebrücke kann ohne Zeitverzögerung begonnen werden!
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag der Bürgerinitiative „Alte Nahebrücke“ auf einstweiligen Rechtschutz, um das Genehmigungsverfahren zu überprüfen, abgelehnt.
„Das Gericht hat außerdem deutlich gemacht, dass auch ein entsprechender Antrag gegen die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde aussichtslos wäre“, teilt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer mit.
Durch die Gerichtsentscheidung sieht sie die Entscheidung für die Sanierungsform bestätigt, im Gegensatz zur BI, die eine Sanierung nach historischem Vorbild fordert und Bürgerwünsche ignoriert sieht.
„Diese Sanierung wird auch von der großen Mehrheit in der Politik und in der Bevölkerung getragen“, so die OB.
Sie hofft auch im Interesse der Geschäftsleute, dass die Bauarbeiten auf der Mühlenteichbrücke und auf der Alten Nahebrücke zügig vorangehen.
Mit den Arbeiten an der Alten Nahebrücke wird am Montag, 16. März, begonnen. Sie ist dann für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
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