FASSENACHT 2015: Friedlich und fröhlich im Narrenkäfig feiern

 

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Fassenacht 2015
FRIEDLICH UND FRÖHLICH
IM NARRENKÄFIG FEIERN
>>> „Kein Alkohol in Kinderhände“
>>> Verbotsbereich
>>> Kontrollstellen

 

Quelle: Hansjörg Rehbein, Pressesprecher der Stadtverwaltung

 

BAD KREUZNACH. Bad Kreuznach feiert friedlich und fröhlich: Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und Ordnungsdezernent Udo Bausch wünschen den Narren bei der Straßenfastnacht viel Spaß.

Der „Narrenkäfig“ erfreut sich weit über die Stadtgrenzen großer Beliebtheit und lockt Jahr für Jahr viele tausend Feiernde an. Stadt und Veranstalter gehen davon aus, dass zur Straßenfastnacht bei guter Witterung an Altweiberdonnerstag bis zu 10.000 und bis zu 50.000 Menschen anlässlich des Umzugs „Kreiznacher Narrefahrt“ am Samstag, 14. Februar, in der Innenstadt sein werden.

 „Kein Alkohol in Kinderhände“, appelliert die Oberbürgermeisterin und verweist dabei auf das erfolgreiche gleichnamige Projekt des Gesundheitsamtes des Landkreises, mit dem die Stadt seit Jahren bei Jugendschutzkontrollen während der Straßenfastnacht zusammenarbeitet. Auch in diesem Jahr gilt an Altweiberdonnerstag, 12. Februar, von 10 bis 22 Uhr ein Glas- und Alkoholverbot rund um den „Narrenkäfig“.

Gemeinsam mit der Polizei und Kräften des Sicherheitsdienstes des Veranstalters „Kreiznacher Narrefahrt“ wird die Einhaltung des Verbots kontrolliert. Das Alkohol- und Glasverbot wurde erstmals zur Altweiberfastnacht 2010 erlassen.

Ordnungsdezernent Bausch: „Bei allem närrischen Frohsinn ist der Jugendschutz an den tollen Tagen ein wichtiges Anliegen. Die hierfür erforderliche Zusammenarbeit mit dem Veranstalter “Kreiznacher Narrefahrt“, der Polizei, den Sanitätsdiensten, dem Kreisgesundheitsamt, dem Städtischen Bauhof, dem Ordnungsamt und dem Jugendamt der Stadt ist vorbildlich.“

Der Verbotsbereich erstreckt sich auf den Europaplatz (Bahnhofsvorplatz), Mannheimer Straße zwischen Salinenstraße und Klappergasse, Kreuzstraße zwischen Hasengasse und Turmstraße, Römerstraße zwischen Hasengasse und Mannheimer-Straße, Klostergasse und Hospitalgasse.   

An den Kontrollstellen stehen auch Behälter, in denen Glasflaschen entsorgt werden können.

Die Bundespolizei kontrolliert im Bahnhofsbereich bei den Reisenden das Alkohol- und Glasverbot.

Vom Verbot ausgenommen sind alkoholische Getränke, die in den Einzelhandelsgeschäften während der Öffnungszeiten eingekauft und durch den Verbotsbereich hindurch nach Hause gebracht werden.

 

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