22.06.13 – WURDE KREUZNACHER GESCHÄFTSMANN ERPRESST ?

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WURDE KREUZNACHER GESCHÄFTSMANN ERPRESST ?
Vermeintlicher Geldeintreiber soll 30.000 Euro für seine Dienste verlangt haben

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Es soll um insgesamt rund 1,2 Millionen Euro gehen, die ein Bad Kreuznacher Geschäftsmann an Bekannte verliehen hat, damit die wiederum ihre Projekte finanzieren konnten. Von diesem Geld sah der junge Mann allerdings nie wieder etwas wieder. Ein 45 Jahre alter Kreuznacher bot als vermeintlicher Geldeintreiber seine Dienste an und verlangte dafür 30.000 Euro, andernfalls würde er dem Geschäftsmann in die Beine schießen. Dieser Mann muss sich nun vor dem Amtsgericht wegen versuchter räuberischer Erpressung verantworten.

I. VERHANDLUNGSTAG:
Bei dem Treffen mit einem Geschäftsfreund, dem er sein Leid klagte, sei plötzlich der 45-Jährige Kreuznacher dabei gewesen, so der Geschäftsmann als Zeuge vor Gericht. Der habe ihm angeboten, er habe Freunde, die das Geld von den Bekannten besorgen könnten.

Er habe sich bei dem Treffen zwar den Vorschlag, ihm sein Geld besorgen zu wollen angehört, diesen aber dankend abgelehnt, berichtete der Geschäftsmann. Als er schon nicht mehr an diese Offerte gedacht habe, sei der Angeklagte an ihn herangetreten und habe ihn aufgefordert, das „Honorar“ zu zahlen, denn schließlich habe er ja Unkosten gehabt.

„Ich hatte ihm aus Furcht, er könne meiner Frau oder mir etwas antun, 1000 Euro gezahlt, in der Hoffnung, endlich meine Ruhe zu haben.“ Etwa ein Jahr später sei der Angeklagte wieder an ihn herangetreten, diesmal mit der Aufforderung, 30 000 Euro zu zahlen.

„Ich hatte dann genug von den ganzen Drohungen und habe bei der Polizei Anzeige erstattet.“ Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Ein Zeuge will gehört haben, dass der Geschäftsmann erst ein paar Tage nach dem ersten Treffen das Angebot abgelehnt habe. Außerdem habe der Mann in verschiedenen Punkten seiner Aussage, was die weiteren Treffen betraf, die Unwahrheit gesagt.


II.VERHANDLUNGSTAG:

Auch am zweiten Verhandlungstag gab es noch kein Urteil im Prozess um versuchte räuberische Erpressung gegen einen 45-Jährigen Bad Kreuznacher. Dessen zweifelhafte Inkassodienste soll ein Geschäftsmann, der unter anderem Städteprospekte mit Werbung verkaufte, in Anspruch genommen haben, um insgesamt rund 1,2 Millionen Euro, die er an Bekannte verliehen hatte, eintreiben zu lassen.

Der Angeklagte soll von dem Geschäftsmann 30 000 Euro verlangt haben, die er angeblich als Auslagen hatte. Andernfalls werde er ihm in die Beine schießen. Am ersten Verhandlungstag verwickelte sich der Geschäftsmann als Zeuge vor dem Amtsgericht nicht nur in Widersprüche, andere Zeugen hatten ihn sogar der Lüge bezichtigt. Dass der Geschäftsmann gelogen, und vor Gericht falsche Angaben gemacht hat, soll nun ein weiterer Zeuge bestätigen. Die Verteidigung hatte einen entsprechenden Beweisantrag gestellt.

Höchst-wahrscheinlich befindet sich dieser Zeuge aber gerade im Ausland. Noch im Gerichtssaal beauftragte Richter Wolfram Obenauer einen anwesenden Kriminalbeamten, den Zeugen ausfindig zu machen.

Ein weiterer Zeuge, der zum zweiten Verhandlungstag endlich erschienen war, nachdem er dem Gericht für den ersten Tag des Prozesses eine Krankmeldung wegen Arbeitsunfähigkeit vorlegte, wollte sich an die Vorgänge um den Angeklagten nicht mehr erinnern. Er soll an mindestens einem Treffen zwischen dem Angeklagten und dem Geschäftsmann teilgenommen haben. „Ich weiß davon nichts mehr, das ist ja schon fünf Jahre her.“

Nun soll der Prozess am Mittwoch, 10. Juli, fortgesetzt werden.

 

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