05.04.13 – GERICHT: Exhibitionist zu Bewährungsstrafe verurteilt

 


GERICHT VERURTEILT EXHIBITIONIST

zu Bewährungsstrafe

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (05.04.13). Das er sich immer wieder nackig zeigt und dabei onaniert, brachte einen 43 Jahre alten Mann, der inzwischen in Kirn lebt, immer wieder vor Gericht. Wegen seiner Neigung, musste er schon insgesamt neun Jahre im Gefängnis verweilen.
Nun hatte sich Ulrike Schädrich, Strafrichterin am Kreuznacher Amtsgericht, erneut mit einem Verfahren gegen den Exhibitionisten zu befassen. Neben der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 20 Monaten ging es in der Hauptverhandlung aber primär um die Frage, ob dem Angeklagten noch einmal Bewährung gegeben werden kann, oder er die Zeit erneut in Haft verbüßen muss.
Schädrich erinnerte an die Menschen, die der Angeklagte in der Vergangenheit mit seinem Verhalten erschreckte. Das Exhibitionisten an sich wohl harmlos seien, darüber würden die Opfer solcher Aktionen in diesem Augenblick ja nicht nachdenken, so Schädrich.
In dem jüngsten Verfahren wurde dem Mann vorgeworfen, er habe bei einer Prostituierten in der Rüdesheimer Straße geklingelt und sei dann nackig und onanierend durch deren Hausflur gelaufen. Ähnlich gelagert war ein Fall in Bosenheim. Hier hatte es der Mann auf einem Parkplatz, vor dem Fenster einer anderen Prostituierten getan.
Richterin Schädrich gab zu Bedenken, dass der Angeklagte seinen Bereich inzwischen wohl auch ausgeweitet habe. In Ludwigshafen soll er in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes in ähnlicher Weise aufgetreten sein. Dieses Verfahren war aber nicht Bestandteil der Kreuznacher Anklage.
Mit engmaschigen Weisungen und einer erneuten Therapie könne dem Treiben des Mannes womöglich endlich Einhalt geboten werden, erklärte ein Psychiater, der als Zeuge und Sachverständiger vor Gericht aufgetreten war.
So setzte Ulrike Schädrich die Strafe zwar zur Bewährung aus, die Bewährungszeit beträgt allerdings fünf Jahre. Das ist die höchste Bewährungszeit, die verhängt werden kann. Außerdem darf sich der Mann keiner Schule, keinem Kindergarten, Spielplatz oder Schwimmbädern nähern. Eine Bewährungshelferin soll sich weiterhin um die Belange des Mannes, der ansonsten gut in der Gesellschaft zurechtkommt und in Arbeit steht, kümmern. Als Auflage machte Strafrichterin Schädrich aber auch, dass der Angeklagte die neue Therapie durchhält und abschließt.
Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft, nahmen das Urteil an.