M- POLIZEI BAD KREUZNACH (17.06.18) – Schwabenheimer Weg: Acht Gullideckel herausgehoben

 

 

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Bad Kreuznach
SCHWABENHEIMER WEG: ACHT GULLYDECKEL HERAUSGEHOBEN
>>> Tätern droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH (17.06.18). In der Nacht auf den heutigen Sonntag haben bisher unbekannte Täter auf dem Schwabenheimer Weg, im Bereich der Aral Tankstelle, insgesamt acht Kanaldeckel herausgehoben und am Fahrbahnrand abgelegt.

Glücklicherweise kam es dadurch nicht zu Verkehrsunfällen.

Zeugen die Hinweise zu dem/den Täter/n geben können, werden gebeten sich mit der Polizei in Bad Kreuznach unter Telefon: 0671-8811101 in Verbindung
zu setzen.

 

WAS SAGT DAS STRAFGESETZBUCH DAZU?
§ 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

… und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

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