BAD KREUZNACH -02.02.17- OLG Koblenz bestätigt Einstweilige Verfügung der Kreuznacher Stadtwerke gegen die Stadtwerke Pforzheim wegen unlauterer Vertriebsmethoden

 

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Bad Kreuznach
OBERLANDESGERICHT BESTÄTIGT EINSTWEILIGE VERFÜGUNG DER KREUZNACHER STADTWERKE
>>> Die Kreuznacher Stadtwerke hatten die Stadtwerke Pforzheim (SWP) wegen unlauterer Wettbewerbsmethoden zu Recht abgemahnt.
>>> Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die auf Antrag der Kreuznacher Stadtwerke erlassene einstweilige Verfügung des Landgerichts Bad Kreuznach bestätigt.

 

Quelle: Pressereferat der Kreuznacher Stadtwerke

 

BAD KREUZNACH. Die Kreuznacher Stadtwerke hatten die Stadtwerke Pforzheim (SWP) wegen unlauterer Wettbewerbsmethoden zu Recht abgemahnt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die auf Antrag der Kreuznacher Stadtwerke erlassene einstweilige Verfügung des Landgerichts Bad Kreuznach bestätigt.

Im Sommer 2016 hatten sich bei den Kreuznacher Stadtwerken Beschwerden von Kunden über Beauftragte der Stadtwerke Pforzheim gehäuft, die mittels sogenannter Cold Calls und falschen Behauptungen Energielieferverträge mit Kunden der Kreuznacher Stadtwerke abschließen wollten.
Täglich gingen mehrere Beschwerden bei den Stadtwerken ein, wobei insbesondere ein unseriöser Stil der SWP-Vertreter kritisiert wurde.

Alleine schon ein solcher Anruf bei einer Privatperson ohne eine ausdrückliche, vorher eingeholte Einwilligung ist rechtswidrig und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens beim Landgericht Bad Kreuznach hatte der Kunde vor Gericht bezeugt, dass er bei einem solchen Cold Call zwar einem schriftlichen Angebot zu Vergleichszwecken zugestimmt habe, aber keinesfalls einen Energieliefervertrag abschließen wollte.

Die SWP hatte ihm im Nachgang zum Anruf jedoch eine Auftragsbestätigung zum Energieliefervertrag mit dem Namen „Stadtwerkstrom“ übermittelt.

Im Eilverfahren hat das Landgericht Bad Kreuznach auf Antrag der Kreuznacher Stadtwerke diese unlauteren Praktiken untersagt.

Hiergegen legten die Stadtwerke Pforzheim erfolglos Berufung beim Oberlandesgericht in Koblenz ein. Die Berufung wurde jetzt am 25.01.2017 zurückgewiesen.

 

HINWEIS:
Die Kreuznacher Stadtwerke empfehlen ihren Kunden generell, bei Anrufen dieser Art keine Daten an den Anrufer herauszugeben.

Unseriöse Anbieter können diese Daten nutzen, um ohne Wissen des Angerufenen einen Wechsel zu einem anderen Energieversorger einzuleiten.

Im Zweifelsfall raten die Kreuznacher Stadtwerke zu einem Rückruf unter der Kundenhotline 0671 99-1917.

 

 

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