MAINZ -11.04.16- Strafantrag des Präsidenten der Türkei gegen Jan Böhmermann

 

 

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Mainz
STRAFANTRAG DES PRÄSIDENTEN DER TÜRKEI GEGEN JAN BÖHMERMANN

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Mainz

 

MAINZ. Die Mainzer Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass gegen den Fernsehschaffenden Jan Böhmermann ein Strafantrag nach § 194 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen ist.

Gegenstand des durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellten Strafantrages ist das öffentlich vorgetragene so genannte Schmähgedicht, das in der Sendung „ZDF Neo Royal“ am 31.3.2016 ausgestrahlt worden ist und auf den Staatspräsidenten der Türkei abzielt.

Der Strafantrag wird in dem bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 103 Strafgesetzbuch) geprüft werden.

 

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