11.12.15 – ROK/KL – Anklage im Rockenhausener Mordfall

 

 

Anzeige/Verlinktes Banner
Bitte anklicken für mehr Information
Anzeige

 

Anzeige/Verlinktes Banner
Bitte anklicken für mehr Information
Anzeige

 

 

Rockenhausen/Kaiserslautern
ANKLAGE IM ROCKENHAUSENER MORDFALL
>>> Die Ermittlungen zur Aufklärung der Umstände, unter denen eine 16-Jährige nach dem Besuch des Herbstfestes in Rockenhausen am 13. September 2015 getötet wurde, sind abgeschlossen
>>> Gegen den 20-Jährigen wird der Vorwurf der Vergewaltigung und des Mordes in Verdeckungsabsicht erhoben

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

 

ROCKENHAUSEN/KAISERSLAUTERN. Die Ermittlungen zur Aufklärung der Umstände, unter denen eine 16-Jährige nach dem Besuch des Herbstfestes in Rockenhausen am 13. September 2015 getötet wurde, sind abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Täter, einen 20-Jähriger Mann aus Rockenhausen, Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben.

Nach dem Obduktionsergebnis ist das 16 Jahre alte Mädchen durch mehrfache Gewaltanwendung gegen Hals und Kopf verstorben.

Nach dem Gesamtergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der mutmaßliche Täter, ein 20-Jähriger Mann aus Rockenhausen, das Opfer auf dem Herbstfest kennenlernte und sie in den frühen Morgenstunden des 13.09.2015 zum Bahnhof begleitete.

Von dort wollte sie mit dem Taxi nach Hause fahren.

Nach dem Vorwurf der Anklage kam es in der Nähe des Bahnhofs zu einer sexuellen Nötigung der 16-Jährigen durch den mutmaßlichen Täter, der die 16-Jährige dann tötete, um die sexuelle Nötigung zu verdecken.

Danach verbrachte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Leiche der 16-Jährigen in den Kanalschacht, wo sie später -mit seiner Hilfe- aufgefunden wurde.

In rechtlicher Hinsicht wird gegen den 20-Jährigen der Vorwurf der Vergewaltigung und des Mordes in Verdeckungsabsicht erhoben.

Der mutmaßliche Täter räumt sexuelle Handlungen und eine spätere Gewaltanwendung ein, erklärt jedoch, die sexuellen Handlungen seien mit Einverständnis der 16-Jährigen erfolgt und hätten nichts mit der späteren Gewaltanwendung zu tun.

Zu der Gewaltanwendung sei es später im Verlauf eines Streits gekommen.

Er habe das Mädchen unter Alkoholeinfluss mit der Hand gewürgt und gegen den Kopf geschlagen, worauf sie bewegungslos umgefallen sei.

Der mutmaßliche Täter befindet sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kaiserslautern hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahrens zu entscheiden.

 

Anzeige/Verlinktes Banner
Anklicken für mehr Information
Anzeige