09.08.15 – Polzeimeldungen aus Bad Kreuznach & Umgebung

 

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POLIZEIMELDUNGEN
AUS BAD KREUZNACH & UMGEBUNG
>>> Mehrfacher Einsatz der Polizei auf Wallhäuser Kerb
>>> Bretzenheim: Junger Mann unter Drogen und ohne Führerschein am Steuer / Kennzeichen gestohlen
>>> Bad Kreuznach: Frau bei Verkehrsunfall leicht verletzt
>>> Bad Kreuznach: Fahren unter Alkoholeinfluss I. / Planiger Straße
>>> Bad Kreuznach: Fahren unter Alkoholeinfluss II. / Alzeyer Straße

 

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

 

Wallhausen
MEHRFACHER EINSATZ DER POLIZEI
AUF WALLHÄUSER KERB
Einsatzzeitraum: 09.08.2015, 03:10 Uhr bis 06:30 Uhr

Während der Wallhäuser Kerb kam es zu verschiedenen Streitigkeiten unter mehreren Personen, die mindestens dreimal in Körperverletzungsdelikten endeten.

Gegen 03:10 Uhr kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, wobei einem 20-jährigen ein Faustschlag auf die Nase versetzt wurde.

In diesem Gerangel wurde einem 18-jährigen noch eine Kopfnuss und ein Fausthieb auf ein Auge versetzt.

Gegen 06:00 Uhr kam es wiederum zu eine körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen, wobei hier mindestens vier Personen leicht verletzt wurden.

Es wurden in allen Fällen Strafanzeigen aufgenommen.

Die Beamten mussten während der Anzeigenaufnahme mehrfach schlichtend einschreiten, um weitere Streitigkeiten zu unterbinden.

Es konnte festgestellt werden, dass nahezu alle Beteiligten alkoholisiert waren, was eine Anzeigenaufnahme schwierig gestaltete.

Zeugen zu den Schlägereien werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671-88 11 0 in Verbindung zu setzen.

 

 

Bretzenheim
23-JÄHRIGER UNTER DROGEN UND OHNE FÜHRERSCHEIN AM STEUER – KENNZEICHEN GESTOHLEN
Tatort: Binger Straße
Tatzeit: 08.08.2015, 11:28 Uhr

Als die Beamten in Bretzenheim am späten Vormittag in Bretzenheim einen 23-jährigen Autofahrer anhielten und kontrollierten staunten sie nicht schlecht.

Der junge Fahrer erklärte noch beim Aussteigen aus dem Fahrzeug ohne Umschweife nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Ausserdem habe er am Vorabend Amphetamine zu sich genommen.

Im Rahmen der weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass die an dem PKW angebrachten Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren.

Zudem hatte der Mann aus dem Kreuznacher Kreisgebiet den PKW ohne das Wissen der Besitzerin geführt.

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der PKW wurde der rechtmässigen Besitzerin übergeben.

Der geständige Fahrer wird sich nun wegen diverser Straftaten verantworten müssen.

 

 

Bad Kreuznach
FRAU BEI VERKEHRSUNFALL LEICHT VERLETZT    
Unfallzeit: 08.08.2015, 18.28 Uhr
Unfallort: Bosenheimer Straße

Ein 18-jähriger aus Bad Kreuznach wollte mit seinem PKW vom Parkplatz eines Geldinstituts an der Bosenheimer Straße in diese einbiegen.

Hierbei übersah er den von links kommenden PKW einer 54-jährigen Bad Kreuznacherin.

Das Fahrzeug der Dame wurde an der Beifahrerseite so stark erfasst, dass es sich drehte und in einer angrenzenden Hecke zum Stehen kam.

Die Frau klagte über Schmerzen in Nacken und Schulter.

Der Fahranfänger muss sich nun wegen Fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

 

 

Bad Kreuznach
FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS I.
Einsatzort: Planiger Straße
Einsatzzeit: 08.08.2015, 16:45 Uhr

Am Nachmittag des 08.08.2015 wurde die Polizei von aufmerksamen Zeugen darüber informiert, dass eine männliche Person, die augenscheinlich betrunken ist, mit einem Fahrzeug einen Parkplatz in der Planiger Straße verlassen habe.

Die Beamten konnten den 58-jährigen aus Bad Kreuznach an seiner Wohnanschrift antreffen.

Hier wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,76 Promille festgestellt.

Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten.

Damit einhergehend wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

 

 

Bad Kreuznach
FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS II.
Einsatzort: Alzeyer Straße
Einsatzzeit: 08.08.2015, 20:10 Uhr

Bei einem 32-jährigen Verkehrsteilnehmer konnten die Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen.

Ein durchgeführter Test ergab bei dem Autofahrer einen Wert von 2,10 Promille.

Dem Pkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Weiterhin wurde ihm im eingeleiteten Strafverfahren eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.

 

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