27.05.15 – Bis 15. Juni: Ausweiskontrollen an Schengen-Binnengrenzen

 

 

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Berlin/Frankfurt/Hahn
BIS 15. JUNI: AUSWEISKONTROLLEN
AN SCHENGEN-BINNENGRENZEN
>>> Die Grenzkontrollen werden lageabhängig, das heißt örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen vorgenommen
>>> Reisende müssen daher in dem genannten Zeitraum mit entsprechenden Kontrollen rechnen
>>> Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen

 

Quellen: Bundesministerium des Inneren, Fraport AG

 

BERLIN/FRANKFURT/HAHN. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich des G7-Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten in Elmau (Freistaat Bayern) am 7. und 8. Juni 2015, hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 beschlossen.

Die Grenzkontrollen werden lageabhängig, das heißt örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen vorgenommen.

Durch die Kontrollen soll Sicherheitsbelangen Rechnung getragen, die Anreise potentieller Gewalttäter in das Bundesgebiet verhindert und ein störungsfreier Verlauf der Veranstaltung garantiert werden.

Reisende müssen daher in dem genannten Zeitraum mit entsprechenden Kontrollen rechnen.

Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr sind lediglich punktuell zu erwarten und werden sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken.

Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.

Die beschriebenen Maßnahmen finden seit gestern lageabhängig auch am Flughafen Frankfurt statt und werden von der Bundespolizei bis zum 15. Juni 2015 durchgeführt. Gleiches gilt auch für den Flughafen Frankfurt-Hahn.

Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nach Maßgabe der schengenrechtlichen Regularien des Schengener Grenzkodex in Konsultation mit der Europäischen Kommission und den den Schengenpartnern ausdrücklich vor.

 

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