24.04.15 – Malu Dreyer gibt Startschuss für Ehrenamtskarte

 

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MINISTERPRÄSIDENTIN MALU DREYER
GIBT IN BAD KREUZNACH STARTSCHUSS
FÜR EHRENAMTSKARTE
>>> Als 17. Kommune hat die Stadt Bad Kreuznach die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt
>>> Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer unterzeichneten heute in Bad Kreuznach eine entsprechende Kooperationsvereinbarung

 

Quelle: Staatskanzlei

 

MAINZ/BAD KREUZNACH. „Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass mittlerweile 65 Kommunen ihr Interesse bekundet haben, bei diesem Projekt mitzumachen.

„Die Liste der Vergünstigungen wächst mit der Zahl der Städte und Gemeinden, die sich beteiligen. So wird die Karte immer attraktiver, zumal die Inhaber und Inhaberinnen sie im ganzen Land nutzen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Sie dankte allen Verantwortlichen in Bad Kreuznach und wünschte den Engagierten bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit Erfolg und Freude und viel Spaß bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.

Bad Kreuznach bietet als Vergünstigungen beispielsweise einen ermäßigten Eintritt ins städtische Museum sowie Ermäßigungen in der Stadtbibliothek oder der Volkshochschule.

„In unserer Stadt engagieren sich so viele Menschen ehrenamtlich und leisten damit einen wichtigen Beitrag in Vereinen, Verbänden, Initiativen und weiteren Organisationen“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, die sich auch bei jenen Unternehmen bedankte, die im Rahmen der Ehrenamtskarte Rabatte bei Einkäufen gewähren.

„Wir freuen uns über weitere teilnehmende Einzelhändler“, ermunterte die Oberbürgermeisterin Interessenten, sich bei der Stadtverwaltung zu melden.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung für sein Engagement bekommt und mindestens 16 Jahre alt ist.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber der Karte kann die Vergünstigungen dann landesweit, also nicht nur in der eigenen Kommune, in Anspruch nehmen.

Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden.
Im April wurde die 100. Ehrenamtskarte ausgestellt und übergeben. Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher.

Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de

 

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