07.04.15 – BIR: Versuchter Mord: „Erinnerungslücke“ beim Angeklagten

 

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Bad Kreuznach/Sohren
VERSUCHTER MORD
PROZESS VOR DEM KREUZNACHER LANDGERICHT
„ERINNERUNGSLÜCKE“ BEIM ANGEKLAGTEN
>>> Mit einem Beil soll er in Sohren auf sein schlafendes Opfer heimtückisch und in Tötungsabsicht eingeschlagen haben
>>> Angeklagter erklärte, dass er sich an die Tat nicht erinnern kann

 

Quelle: Rolf Müller

 

BAD KREUZNACH/SOHREN. Wegen versuchten Mordes muss sich seit heute (07.04.15) ein 25 Jahre alter Mann aus Büchenbeuren vor der Schwurgerichtskammer am Bad Kreuznacher Landgericht verantworten. Mit einem Beil soll er in Sohren auf sein schlafendes Opfer heimtückisch und in Tötungsabsicht eingeschlagen haben.

Der Angeklagte antwortete zum Prozessauftakt nur zögerlich auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Dr. Matthias Friedrich. Auch Tanja Voltz, Berichterstatterin der Kammer, hatte nur wenig Glück: „Sie sollten uns schon etwas aus Ihrem Leben berichten, damit wir uns ein Bild über Sie machen können.“ Auch was den Sachverhalt anging, gab sich der Angeklagte schweigsam. Er erklärte, dass er sich an die Tat nicht erinnern kann.

Es war der 17. Oktober vergangenen Jahres, als sich der Angeklagte zu Fuß auf den Weg zu einem Bekannten machte, der in Sohren wohnt. Etwa zweimal im Monat traf man sich dort, um gemeinsam Computerspiele zu spielen und etwas zu trinken.

In Sohren angekommen, habe man in einem Supermarkt zunächst Alkohol eingekauft, dann sei er mit dem Bekannten in dessen Wohnung gegangen. „Was anschließend passiert ist, dass kann ich Ihnen nicht sagen“, erklärte der junge Mann dem Gericht. Die Erinnerung setze erst mit seinem Aufenthalt im Krankenhaus wieder ein.

Dagegen wird sein Opfer den frühen Morgen des 18. Oktobers nicht so schnell vergessen. Gegen 4 Uhr kam der 51-Jährige von der Arbeit nach Hause, stopfte sich Watte in die Ohren, um besser schlafen zu können, und ging zu Bett. „Dann nahm ich einen kurzen Lichtschein wahr, dachte mir aber zunächst, dass es wohl meine Frau sei, die zur Tür reinkommt.“ Dann spürte er einen Hieb gegen den Hals. „Ich begann sofort, mich zu wehren, hämmerte mit meinen Fäusten auf den Kopf des Angreifers und schlug in sein Gesicht.“ Trotzdem sei es dem Angeklagten gelungen, ihn noch mehrmals mit dem Beil zu treffen. Schließlich habe er den jungen Mann überwältigen und zusammen mit seinem herbeigeeilten Sohn bis zum Eintreffen der Polizei in Schach halten können. Das sei nicht mehr sonderlich schwer gewesen, denn der junge Mann sei zwischenzeitlich eingeschlafen.

Seine Verletzungen, hauptsächlich Schnittwunden am Hals, spüre er auch heute noch. Solange er nicht an das schlimme Erlebnis denke, ginge es ihm insgesamt einigermaßen gut, erklärte der 51-Jährige. Inzwischen befindet er sich auch in psychologischer Behandlung. „Wenn mir die Erinnerungen kommen, dann geht es mir schlecht, aber ich dachte mir erst, das verginge mit der Zeit.“ Seit dem Vorfall sei er ängstlicher geworden und seine Unbefangenheit sei ihm abhanden gekommen.

Laut Anklage war der Angreifer in den frühen Morgenstunden nach Büchenbeuren aufgebrochen. Was in der Zeit zwischen dem Verlassen der Wohnung des Bekannten und dem Übergriff geschah, lässt sich nur in Bruchstücken rekonstruieren. Fest steht jedoch, dass der Angeklagte, mit 1,71 Promille Alkohol im Blut, die unverschlossene Garage des späteren Opfers aufsuchte, dort zu einem, an der Wand hängenden Beil griff und sich einen Handschuh überzog, der in einem Regal lag. Dann begab er sich, so die Staatsanwaltschaft, durch die ebenfalls verschlossene Zwischentür in das Schlafzimmer seines Opfers, das er zuvor nicht gekannt haben will, und schlug zu.

Der Prozess wird am 23. April fortgesetzt.

 

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