30.03.15 – Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu Ermittlungsstand 4U 9525

 

 

STAATSANWALTSCHAFT DÜSSELDORF
AKTUELLER ERMITTLUNGSSTAND
>>> Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren – vor Erlangung des Pilotenscheines – über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung
>>> Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist
>>> Die zuvor in Presseerklärungen mitgeteilten Ergebnisse von Beweiserhebungen gelten uneingeschränkt fort

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

DÜSSELDORF.  Zum Absturz des Fluges 4U 9525 über den französischen Alpen gab Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungsergebnisse folgende Presseerklärung ab:

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet unter Federführung eines erfahrenen Kapitaldezernenten und unterstützt durch mehrere Kolleginnen und Kollegen die bislang sichergestellten Beweismittel aus.

Zudem sind bereits eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld vernommen worden.

Die Staatsanwaltschaft will und kann sich nicht an Spekulationen zur Motivlage des verstorbenen Co-Piloten beteiligen.

Die Ermittlungsbehörden haben sich allein an Fakten zu halten. Aufgrund der sichergestellten Dokumente und Dateien können indes bereits folgende – vorläufige – Bewertungen vorgenommen werden.

Die zuvor in Presseerklärungen mitgeteilten Ergebnisse von Beweiserhebungen gelten uneingeschränkt fort.
Insbesondere fehlt es weiterhin sowohl an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnisses.

Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können.

Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus.

Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren – vor Erlangung des Pilotenscheines – über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung.

Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist.