08.03.15 – Sicherheitslücke: Fraport weist Vorwurf zurück

 

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Flughafen Frankfurt
FRAPORT WEIST VORWURF EINER SICHERHEITSLÜCKE

AM FLUGHAFEN FRANKFURT ZURÜCK
>>> Fraport weist die heute in einer Zeitungsberichterstattung erhobenen Vorwürfe einer Sicherheitslücke am Flughafen Frankfurt strikt zurück.
>>> Kein Zutritt zum Sicherheitsbereich erfolgt, keine Lücke in Sicherheitszaun
>>> Betriebsgelände des Flughafens ist kein Sicherheitsbereich

 

Quelle (auch Fotos): Fraport AG

 

FLUGHAFEN FRANKFURT. Das Flughafengelände am Frankfurter Flughafen teilt sich in drei Bereiche auf: den öffentlich zugänglichen Bereich, zu dem Terminals und Zufahrtswege zum Flughafen zählen, den Betriebsbereich, der einem Werksgelände eines sonstigen Unternehmens gleichzusetzen ist, sowie dem nach Luftsicherheitsgesetz definierten sicherheitskontrollierten Bereich. Der Flugbetrieb findet ausschließlich in diesem Sicherheitsbereich statt.


Nach einer umgehenden Überprüfung des in der Berichterstattung geschilderten Falls durch die Fraport AG in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden befand sich der Redakteur zu keinem Zeitpunkt in diesem sicherheitskontrollierten Bereich, sondern lediglich auf einer Frachtabfertigungsfläche im Betriebsbereich (siehe Fotos).


Er hätte auch den sicherheitsrelevanten Bereich ohne Befugnis und Sicherheitskontrolle auf keinem Weg erreichen können.

Eine wie im Bericht dargestellte Lücke im Sicherheitszaun gibt es nicht, wie auf den erstellten Fotos zu erkennen ist.

Auch hat die Überprüfung der geschilderten Abläufe ergeben, dass die Vorkehrungen der Fraport AG zur Sicherung des Vorfelds nachhaltig greifen.


Für die Sicherung der einzelnen Betriebsbereiche sind die jeweiligen Firmen selbst verantwortlich. Bei dieser Form der Sicherung geht es in erster Linie um Schutz vor unbefugtem Zutritt und Diebstahl.

Dennoch werden die in dem Bericht dargestellten Hinweise von Fraport nun ernsthaft mit den zuständigen Unternehmen, insbesondere auch in deren eigenem Interesse, aufgearbeitet.


Der Flughafenbetreiber nimmt jeden Hinweis ernst, da Sicherheit höchste Priorität hat. Allerdings bittet man darum, die Hinweise auf offiziellem Weg an die Sicherheitsbehörden oder den Flughafenbetreiber weiterzuleiten, um diese entsprechend sachgerecht prüfen zu können. So können Fehlinterpretationen von vorne hinein aufgeklärt und ausgeschlossen werden.

 

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