14.10.14 – Bewährungsstrafe nach Missbrauch im Schwimmbad

 

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Stadt & Region: Bad Kreuznach
BEWÄHRUNGSSTRAFE NACH MISSBRAUCH IM SCHWIMMBAD
– Sexueller Übergriff auf 11-Jährige

 
Von. Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

 
BAD KREUZNACH. Wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes verurteilte das Kreuznacher Landgericht heute einen 31 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, setzte diese aber zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem soll sich ein Bewährungshelfer um den Mann kümmern.

Im Februar diesen Jahres war ein 11 Jahre altes Mädchen, zusammen mit seinem Bruder und einem weiteren Kind im Hallenbad schwimmen. Als die kleine Gruppe vergnüglich begann zu tauchen, schloss sich sich der Angeklagte den Kindern an.

In einem Moment zog der Mann das Mädchen an sich. Das konnte sich aber losreißen. Der Mann bekam das Mädchen wieder zu fassen und zog es erneut an sich.

Diesmal aber hatte er aber seine Badehose runtergezogen und begann mit seinem Geschlechtsteil am Gesäß der 11-Jährigen zu reiben.

Dem Bademeister war der Mann als Gast im Hallenbad bekannt. Er sei ihm auch aufgefallen, weil er sich immer wieder zu Kindern auf die Wärmebänke setzte, so der Zeuge vor Gericht.

Über seinen Verteidiger räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage ein. Dem Mädchen blieb damit eine Aussage vor Gericht erspart.

Die Mutter des Kindes berichtete als Zeugin, dass ihre Tochter auch heute noch unter dem Vorfall im Schwimmbad leide. Aus dem zuvor fröhlichen und unbefangenen Mädchen sei ein Kind geworden, das Angst habe rauszugehen und nachts von Albträumen geplagt werde. Früher sei ihre Tochter bis zu zweimal in der Woche schwimmen gegangen. Das gehöre nun der Vergangenheit an.

 

 

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