JAHRMARKT 2014 – Marktzeiten auch auf die Außengastronomie anwenden

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige

 

 

Jahrmarkt 2014
MARKTZEITEN AUCH AUF DIE AUßENGASTRONOMIE ANWENDEN
– KreuznacherNachrichten.de hatte bereits vergangene Woche darauf hingewiesen, dass die Gastronomie mit ihren Höfen rund um die Pfingstwiese nun doch an allen Jahrmarktstagen bis drei Uhr Musik laufen lassen darf.
Heute kam noch einmal ein offizielles Statement der Stadtverwaltung dazu.

Quelle: Stadtverwaltung

BAD KREUZNACH. Außengastronomie an der Pfingstwiese ist Teil des Bad Kreuznacher Jahrmarktes; festgesetzte Marktzeiten sind auch auf die Außengastronomie anzuwenden

Ordnungsdezernent Udo Bausch hat die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Kreuznach gebeten, die von der Landesregierung festgesetzten Marktzeiten auch auf die sogenannte
Randgastronomie anzuwenden. Die Musikdarbietungen in der Randgastronomie finden im Rahmen des Bad Kreuznacher Jahrmarktes seit vielen Jahren statt, sind damit fester Bestandteil des Volksfestes geworden und haben prägende Wirkung.

Die gültige Marktfestsetzung ermöglicht Musikdarbietungen samstags bis dienstags bis 3.00 Uhr. Nach den Immissionsschutzregelungen des Landes müssen hierbei aber Werte von 70 dB(A) eingehalten werden. Die Gaststättenbetreiber haben u.a. durch Lautstärkebegrenzer dafür zu sorgen, dass die maximal zugelassenen Schallpegel eingehalten werden können.

Während des Bad Kreuznacher Jahrmarktes wird das städtische Ordnungsamt durch Messungen und Kontrollen die Einhaltung der Immissionswerte prüfen. Falls es zu laut ist,
werden die Gaststättenbetreiber direkt angesprochen und um Abhilfe gebeten.

 

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige