26.05.14 – Mit Luftgewehr durch Straße geschlendert – Jetzt Bewährung

 

 

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Landgericht Bad Kreuznach
MIT EINEM LUFTGEWEHR WAR EIN JUNGER MANN UNTERWEGS
Nach Gefängnisstrafe in erster Instanz nun Bewährung

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / SIMMERN. Vier Monate sollte ein junger Mann aus Simmern ins Gefängnis, weil er im März des vergangenen Jahres mit einem Luftgewehr durch die Koblenzer Straße schlenderte und während seiner Festnahme die beteiligten Polizeibeamte auf das Übelste beschimpfte. Außerdem drohte mit dieser Verurteilung des Amtsgericht der Widerruf einer vorausgegangenen Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Der 23-Jährige hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt. Jetzt wurde vor dem Kreuznacher Landgericht erneut verhandelt und der junge Mann hatte Erfolg, denn seine jüngste Strafe wurde nun ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Damit bleibt ihm ein Aufenthalt hinter Gittern erspart, sofern er sich nichts Neues zu Schulden kommen lässt.

Als einen Grund zu diesem Urteil der Berufungskammer am Landgericht nannte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper die Aussage eines Zeugen, der für den zweiten Verhandlungstag geladen war. Er bestätigte nämlich, dass der Angeklagte wegen seiner Alkoholerkrankung tatsächlich seit Beginn des Jahres regelmäßig die Drogen- und Suchtberatung aufsuche und hier eine deutlich positive Entwicklung vollzogen hätte. Er sei mit Engagement dabei und sei inzwischen auch in der Lage, Verantwortung für sich und sein Tun und Handeln zu übernehmen. Am ersten Verhandlungstag berichtete der Verteidiger zwar von der Drogenberatung, zu der sein Mandant gehe, doch fehlten hier entsprechende Nachweise.

Vor dem aktuellen Hintergrund beantragte sogar die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht folgte unter den gegebenen Umständen diesem Antrag.

Warum er mit dem Luftgewehr durch Simmern lief, das konnte sich der junge Mann selbst nicht mehr erklären. Durch seinen exzessiven Alkoholgenuss könne er sich an den besagten Tag nur noch in Bruchstücken erinnern. Nach seiner Festnahme wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von noch 1, 73 Promille festgestellt.

Während des Polizeieinsatzes musste ein Teil der Koblenzer Straße abgesperrt werden. Sogar eine Einheit des Sondereinsatzkommandos (SEK) wurde angefordert, weil man zunächst nicht wusste, um welche Art von Gewehr es sich handelte.

Bereits seit dem Alter von 14 Jahren hatte der Angeklagte dem Alkohol, vornehmlich Bier und Wodka, zugesprochen. Nüchtern sei der junge Mann recht umgänglich und nicht gewalttätig gewesen, berichtete ein Polizeibeamter. Doch unter der Wirkung von Alkohol neige der Angeklagte besonders zu verbaler Aggression.

Der Angeklagte, wie auch die Staatsanwaltschaft, nahmen das Urteil an.

 

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