21.05.14 – Nach Berufung: Keine Bewährungsstrafe für Flaschenwerfer

 

 

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Landgericht Bad Kreuznach
NACH BERUFUNG: KEINE BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR FLASCHENWERFER

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/VG BIRKENFELD. Schwerste Schnittverletzungen im Gesicht erlitt eine junge Frau vor zwei Jahren, als sie auf einer privaten Party, zu der sie mit ihrem Freund eingeladen war, von einer Bierflasche getroffen wurde. Noch heute leidet die inzwischen 20 Jahre alte Studentin unter den Folgen der Tat.

Den Flaschenwerfer hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dagegen legte der 35-Jährige allerdings Berufung ein. Er hatte damit vor dem Kreuznacher Landgericht aber nur mäßigen Erfolg. Das Gericht minderte das Strafmaß wegen des jetzt abgelegten Geständnisses, vorgebrachter Reue, einer Entschuldigungskarte und einer ersten Zahlung von 200 Euro an das Opfer zwar um drei Monate auf ein Jahr und neun Monate. Ins Gefängnis muss der junge Mann trotzdem.

Der Angeklagte verharmlose seine Alkoholabhängigkeit, stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest. Wenn er glaube, eine Beziehung und eine Arbeitsstelle seien ein stabiler Rahmen für eine mögliche längerfristige Abstinenz, so lebe er an der Realität vorbei. Vorrangig müsse er sich nun mit seiner Alkoholerkrankung auseinandersetzen, und das sei nur in Form einer stationären Langzeittherapie möglich.

Für eine Aussetzung der Strafe, wie sie von der Verteidigung angestrebt war, seien die Folgen der Tat einfach zu gravierend, sagte Walper. Die junge Frau habe erhebliche Narben, die sie nun den Rest ihres Lebens zeichnen. In seinem Plädoyer vor der Urteilsverkündung erinnerte auch Staatsanwalt Claudius Persdorf an das Schicksal der jungen Frau: „Jeden Tag in ihrem Leben wird sie an diesen Abend, an diese Tat erinnert werden, wenn sie in den Spiegel sieht.“ Durch dieses Erlebnis sei ihr ein Stück Lebensfreude und vor allem ihre Unbefangenheit genommen worden.

Als besonders verwerflich sah Richterin Walper auch das Verhalten des Angeklagten während des Verfahrens und der Verhandlung in erster Instanz an. So habe sich der junge Mann zunächst selbst als Opfer dargestellt und behauptet, er sei getreten und geschlagen worden. „Damit haben Sie nicht nur das wirkliche Opfer als Lügnerin hingestellt, sondern dazu noch alle anderen Zeugen.“ Alle von der Verteidigung genannten Schicksalsschläge, die der Angeklagte in seinem Leben schon erleiden musste, könnten für seinen exzessiven Umgang mit Alkohol und auch seinem damit verbundenen Verhalten gegenüber Mitmenschen keine Entschuldigung sein, befanden Gericht und Staatsanwaltschaft gleichermaßen.

Dem Angeklagten bleibt nun nur noch der Weg in die Revision, mit der aber lediglich Verfahrensfehler geprüft werden.

 

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