03.05.14 – 64-JÄHRIGE HATTE MARIHUANAGÄRTLEIN IM KELLER

 

 

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64-JÄHRIGE WEGEN ANBAU VON MARIHUANAPFLANZEN VERWARNT
– Wegen Erkrankung 47 Pflanzen im Keller angebaut
– Verwarnung in erster Instanz
– 64-Jährige nahm Berufung vor Landgericht zurück

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de
 
BAD KREUZNACH. Ein Gärtchen mit insgesamt 47 Marihuanapflanzen baute sich eine Frau aus dem Raum Baumholder im Keller ihres Hauses an. Vom Amtsgericht Idar-Oberstein erhielt die 64-Jährige per Strafbefehl eine Verwarnung mit der Strafandrohung von immerhin 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Gegen dieses Urteil ging die Frau in Berufung, sodass nun vor dem Bad Kreuznacher Landgericht erneut verhandelt wurde. Sie sei weder abhängig von Alkohol noch von Drogen, beteuerte die Frau und berichtete von einer Erkrankung, deren Schmerzen sie mithilfe des in Marihuana enthaltenen Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) habe lindern wollen.

In Nordrhein-Westfalen kenne sie zwar einen Arzt, der ihr den Wirkstoff als Medikament habe verschreiben wollen, doch ihre Krankenkasse würde die monatlichen Kosten von rund 500 Euro für das Präparat nicht übernehmen. Aus diesem Grund habe sie beschlossen, Marihuanapflanzen anzubauen, um daraus den Wirkstoff zu gewinnen. Für ein dafür erforderliches Genehmigungsverfahren hätte sie 150 Euro zahlen sollen, Geld, das sie nicht habe, begründete die Angeklagte vor Gericht ihr Vorgehen.

Es bestünde durchaus die Möglichkeit, sich mit entsprechenden ärztlichen Attesten und unter besonderen Auflagen durch die Bundesopiumstelle eine Bescheinigung für den Erwerb des Wirkstoffs THC in Form eines Medikaments, das über Apotheken erhältlich ist, ausstellen zu lassen, erläuterte Staatsanwalt Claudius Persdorf die aktuell rechtliche Situation.

Diese Bescheinigung koste auch keine 150 Euro, sondern sei um die Hälfte günstiger wie auch das Präparat, das es in verschiedenen Stärken gibt. Zwar sei auch ein Genehmigungsverfahren für den Anbau THC-haltiger Pflanzen vorgesehen, jedoch derzeit auf keinen Fall für Privatpersonen und deren privaten Gebrauch. Das habe die Angeklagte wissen müssen, wenn sie tatsächlich ein Genehmigungsverfahren angestrengt und einen negativen Bescheid bekommen hätte.

Darüber habe sie sich aber hinweggesetzt und verbotenerweise die Pflanzen in ihrem Keller angebaut. Mit seinem Urteil sei das Amtsgericht Idar-Oberstein der Angeklagten schon in unglaublichem Maß entgegengekommen, befand denn auch die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper, worauf die Frau, die ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, ihre Berufung zurücknahm.

 

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