07.12.13 – GEFÄNGNISSTRAFEN FÜR SCHIRMBAR-EINBRUCH

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Amtsgericht Bad Kreuznach
GEFÄNGNISSTRAFEN FÜR SCHIRMBAR-EINBRUCH

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (07.12.13). Zwei 24 und 25 Jahre alte Männer aus Bad Kreuznach müssen wegen Einbruchdiebstahls und gemeinschaftlichen Diebstahls ins Gefängnis. Das Kreuznacher Amtsgericht verhängte Strafen in Höhe von sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten.

Von Beginn an zeigten sich die Angeklagten umfänglich geständig.

So waren beide jungen Männer am 14. August des vergangenen Jahres im Media-Markt und stahlen dort Handys, Lautsprecher im Gesamtwert von rund 350 Euro. Der Detektiv des Elektro-Fachmarkts konnte aber beide Diebe später dingfest machen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Einzelhandel nicht wenig Geld dafür ausgibt, seine Waren zu sichern. Diese Kosten würden umgeschlagen, sodass der Käufer, also die Gemeinschaft letztlich den Schaden solch kriminellen Vorgehens zu tragen hätte.

Beide Angeklagten gaben an, sie hätten die Geräte verkaufen wollen, um sich dafür Drogen zu besorgen.

Außerdem brachen die Männer, zusammen mit Komplizen, im Juni des vergangenen mit martialischer Gewalt in die Fritz-Schirmbar ein. Nach eigenen Angaben hätten sie hier nach Geld gesucht, aber keines gefunden.

So nahmen sie denn 35 Flaschen Spirituosen und -so die Anklage- eine „größere Menge“ eines sogenannten Energydrinks mit. Zwei junge Frauen, die ebenfalls an dem Einbruch beteiligt waren, mussten zweimal laufen, um die Beute in ihr Versteck zu transportieren.

Die Getränke hätten sie ebenfalls verkaufen wollen, um sich aus den Einnahmen Drogen zu finanzieren.

Der Sachschaden, der bei dem Einbruch entstand, bezifferte die Anklage auf über 4.000 Euro.

Erst kurz vor diesen beiden Taten hätte sie einem der beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so Strafrichterin Schädrich in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Leider habe der junge Mann diesen Warnschuss nicht zu Herzen genommen und trotzdem weiter gemacht. „Da muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden, denn so geht das nicht.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beide Angeklagten haben nun noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Für diesen Fall würde vor dem Landgericht dann erneut verhandelt.

 

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