28.11.13 – GEFÄNGNIS ODER WOHNHEIM FÜR ALKOHOLIKER

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Landgericht
GEFÄNGNIS ODER WOHNHEIM FÜR ALKOHOLIKER
66-Jähriger Dieb mit Gesundheit am Ende

Quelle: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD KREUZNACH (28.11.13). Für ein Jahr muss ein 66 Jahre alter Mann hinter Gitter. Das scheint unausweichlich vor dem Hintergrund, dass der gebürtige Trierer nun schon mehrfach kurz hintereinander wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde.

In dem jüngsten Verfahren, das vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein verhandelt wurde, war der Mann angeklagt, er habe im Juli vergangenen Jahres in einem Parkhaus das Stoffdach eines Cabrios mit einem Messer aufgeschlitzt um Wertsachen zu stehlen. Nur zwei Wochen später habe er sich an den gleichen Wagen herangemacht. Diesmal versuchte er mit einem Feuerzeug ein Loch in das inzwischen reparierten Dach des gleichen Autos zu brennen. In beiden Fällen kam es zu einem Schaden von jeweils über 3.000 Euro. Außerdem warf ihm die Anklage vor, aus zwei Supermärkten eine Flasche Wodka und eine Flasche Billigwein gestohlen zu haben.

Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. „Ich will nicht ins Gefängnis“, begründete er diesen Schritt jetzt vor dem Kreuznacher Landgericht.

Diese Hoffnung musste die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper dem schwerst alkoholabhängigen Mann aber schon sehr schnell nehmen, denn bereits vier Wochen nach dem Idar-Obersteiner Urteil machte sich der Mann bereits erneut auf Diebestour.

Mit einer gestohlenen Scheckkarte versuchte er nämlich bei der Sparkasse Idar-Oberstein vom Automaten Geld abzuheben. Als ihm das nicht gelang, beschwerte er sich bei einer Angestellten darüber. Beim Verlassen der Bank versuchte der Mann dann noch eine Spendenbox, die im Eingangsbereich aufgestellt war, zu öffnen, wobei er aber gestört wurde. Die Anklage zu diesen Straftaten liege dem Gericht inzwischen vor, so Dr. Walper.

Auch Staatsanwalt Hartmut Kuntze machte unmissverständlich klar, warum der angeklagte auf keinen Fall mehr mit einer Bewährung rechnen könne, denn bereits drei Monate nach einer vorherigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, habe er die Straftaten gegangen, über die jetzt in zweiter Instanz verhandelt werden sollte. „Irgendwann ist eben mal Schluss.“

Das Gefängnis sei für den Angeklagten womöglich der einzige Ort, um wenigstens für einen begrenzten Zeitraum vom Alkohol abstinent zu leben, befand der psychiatrische Sachverständige Dr. Ralf Werner, der den Angeklagten auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit untersuchen sollte. Der zeitweise auf der Straße lebende Mann sei geistig und körperlich schwer angeschlagen. „Es ist die große Frage, ob er überhaupt noch zu therapieren ist.“ Womöglich sei ein dauerhafter Aufenthalt in einer geschlossenen sozialtherapeutischen Einrichtung das Beste für den 66-Jährigen.

Auf Anraten seiner Verteidigerin nahm der Angeklagte seine Berufung zurück. Gericht und Staatsanwaltschaft empfahlen, auch vor dem hintergrund des herannahenden Winters, dringend, dass von Seiten des Betreuers die notwendigen Schritte für die Einweisung in ein Wohnheim unternommen werden.

 

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