04.09.13 – Tramperin sexuell belästigt: Bewährungsstrafe 6 Monate

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Amtsgericht
TRAMPERIN SEXUELL BELÄSTIGT: 6 MONATE BEWÄHRUNGSSTRAFE

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (04.09.13). Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilte das Kreuznacher Amtsgericht heute einen 68 Jahre alten Mann, der laut Anklage eine Tramperin sexuell genötigt haben soll. Schon zu Beginn der Verhandlung gab der Rentner die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu.

Er habe den Eindruck, dass bei seinem Mandanten in der Situation damals statt dem Gehirn ein anderes Körperteil das Denken übernommen habe, stellte Verteidiger Hardy Hollinka in seinem Plädoyer fest. Allerdings habe sich der Angeklagte bis jetzt niemals etwa zu Schulden lassen kommen.

Es war am späten Nachmittag des 23. August des vergangenen Jahres. Ein Frau wollte nach Hause nach Spabrücken und bat einen Autofahrer, der zufällig vorbei kam, sie bis zum Kreisel bei Roxheim mitzunehmen. Der habe ihr laut Anklage entgegnet, er würde sie bis Spabrücken fahren. Statt dessen aber bog er vor dem Ziel in einen Feldweg ab. Dort begann er die Anhalterin am Oberschenkel und an der Brust anzufassen.

Als der Mann versuchte, sie auf den Mund zu küssen, gelang es der Frau, sich aus dem Sicherheitsgurt zu befreien und die Flucht zu ergreifen.

„Leider konnten wir uns kein Bild davon machen, wie es der Frau heute geht und wie sehr sie womöglich noch unter der Tat leidet“, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Sie war zwar als Zeugin geladen, aber zu dem Verhandlungstermin nicht erschienen.

In seinem letzten Wort bedauerte der Angeklagte sein Verhalten. Als Bewährungsauflage muss er der Frau ein Schmerzensgeld von 800 Euro zahlen.

 

 

 

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