30.08.13 – Drogen an Minderjährige abgegeben: 3 Jahre, 9 Monate Haft

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LANDGERICHT
DROGEN AN MINDERJÄHRIGE ABGEGEBEN: 3 JAHRE, 9 MONATE HAFT

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (30.08.13). Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte das Kreuznacher Landgericht gestern einen jungen Mann aus Idar-Oberstein. Wegen seiner schweren Alkoholabhängigkeit wurde die Unterbringung des 39-Jährigen in eine Entziehungseinrichtung angeordnet, wo er eine Therapie absolvieren kann. Schließt er die Maßnahme, die etwa zwei Jahre dauert, erfolgreich ab, kann ihm der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Angeklagt war der Mann, weil er mit Drogen handelte und sie auch an Jugendliche unter 18 Jahre abgegeben hatte oder an sie verkaufte. Das waren vornehmlich Haschisch, aber auch Ecstasy und Amphetamin (Aufputschmittel). Drogen an junge Menschen weiterzugeben, um sie möglicherweise als neue Kunden zu gewinnen, sei besonders verwerflich, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest.

Schon zu Beginn der Hauptverhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, was die Kammer als strafmindernd für das Urteil erkannte. Bereits mit 15 Jahren habe er begonnen Alkohol zu trinken, zunächst weniger, später dann aber zu Teil exzessiv. Das war dann hauptsachlich Bier und Kräuterschnaps. Womöglich war der Alkohl auch der Grund für das lange vorstrafenregister mit über zehn Eintragungen, wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, und eben Betäubungsmitteldelikte. Eine verminderte Schuldfähigkeit für den Tatzeitraum vermochte der psychiatriche Sachverständige dem Angeklagten aber nicht attestieren. „Er hat schon gewusst was er tat.“

Das Verhalten des Angeklagten in jüngerer Zeit und bei der Hauptverhandlung sei geprägt von dem Eindruck, dass er nun endgültig einen Schlußstrich unter seinen bisherigen Lebensweg ziehen möchte, so Kremer. Das bestätigte der junge Mann auch in seinem letzten Wort. Er wolle die Therapie nutzen und anschließend ein straffreies Leben führen, versprach er gegenüber dem Gericht.

Sowohl der Angeklagte als auch der vertreter der Staatsanwaltschaft, der in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von über vier Jahren gefordert hatte, nahm das Urteil an.

 

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