TOD IM DÖNER-RESTAURANT / II. VERHANDLUNGSTAG

TOD IM DÖNER-RESTAURANT / II. VERHANDLUNGSTAG
Viele Fragen zu der Rettungskette

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. „Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ lautet die Anklage gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den 52 Jahre alten Betreiber des „City-Restaurants“ mit einem Messerstich getötet hat. Die etwa 13 Zentimeter tiefe Stichwunde verletzte dabei die Kopf-Hals-Vene und einen Lungenlappen.

Jetzt befasst sich die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht mit dem Fall (wir berichteten). Am ersten Verhandlungstag sagten Zeugen aus, die zum Tatzeitpunkt Gäste in dem Lokal waren. Sie berichteten von den Differenzen, die der Wirt mit dem jungen Mann hatte, der dort einen Döner essen wollte. Und sie berichteten wie der junge Mann nach kurzer Zeit mit zwei Messern bewaffnet in des Geschäft zurückkehrte. Plötzlich sei der Wirt aufgestanden und wollte hinter den Tresen gehen, als er zusammenbrach. Zwar ist den Zeugen, das am Rücken blutverschmierte T-Shirt des Opfers aufgefallen, wann aber der Angeklagte den Stich gesetzt hatte, ist keinem der Zeugen aufgefallen. „Wir haben nur gesehen, wie der Mann vor dem Wirt mit den Messern herumfuchtelte.“

Am zweiten Verhandlungstag stand die Rettungskette im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Ein Notarzt aus Bingen musste kommen, weil Kreuznachs einziger Notarzt zum Tatzeitpunkt anderweilig im Einsatz war. In der schnellen Entscheidungsfindung ließ der Notarzt das Opfer nach mehreren Reanimationen in die Diakonie bringen, denn die sei -so erklärten es die Rettungssanitäter- ein regionales Traumazentrum. Dort allerdings konnte die Verletzung nicht operiert werden. Das habe er schon gewusst, als er über darüber informiert wurde, erklärte der Bereitschaftsarzt. Immerhin habe man das Opfer stabilisieren können und es dann mit einem Rettungswagen in die Uniklinik nach Mainz bringen lassen, wo der Mann schließlich verstarb.
Ein Transport mit dem Hubschrauber hätte viel zu lange gedauert, denn der Patient hätte erst wieder umgebettet werden müssen, mit der ganzen Technik und was sonst noch dazugehört. Was denn dann eigentlich der Sinn des Traumazentrums sei, wollten alle Prozessbeteiligten dann von dem Arzt wissen. Der aber konnte das nicht erklären.

„Wenn Sie wussten dass Sie nicht operieren können und der Patient womöglich nach Mainz gebracht werden muss, warum haben Sie dann nicht dem Notarzt nicht angeraten, den Mann direkt ins Krankenhaus St. Marienwört bringen zu lassen, das über einen Landeplatz für Hubschrauber verfügt“, so Verteidiger Michael Bernard.  Als Antwort erhielt er nur ein Achselzucken. „Ich würde jetzt zu gerne noch Fragen zum Rettungssystem in dieser Stadt stellen, aber ich lasse das mal besser“, ergänzte der zweite Verteidiger Thomas Scheffler.

Weitere Verhandlungstage sind für den 16. September und 7. Oktober vorgesehen.