17.07.13 – BESTATTER MUSS SICH VOR GERICHT VERANTWORTEN

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BESTATTER MUSS SICH VOR GERICHT VERANTWORTEN
Störung der Todesruhe und gewerbsmäßiger Betrug angeklagt

Quelle: Amtsgericht Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (17.07.13). Einen Bestatter aus dem Kreisgebiet hat die Kreuznacher Staatsanwaltschaft wegen Störung der Todesruhe und gewerbsmäßigem Betrug angeklagt. Wie das Amtsgericht mitteilt, ist in diesem Fall nun das Hauptverfahren eröffnet worden und die Hauptverhandlung auf Mittwoch, 28. August, um 13.30 Uhr terminiert.

Dem Angeklagten werfe die Staatsanwaltschaft vor, im Zeitraum von Juli 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Bestattungsinstituts bei Urnenbegräbnissen die Asche anderer Verstorbener oder mit Kies/Sand gefüllte Urnen beigesetzt zu haben, da er die Aschkapseln der Verstorbenen nicht rechtzeitig aus dem Krematorium erhielt, heißt es dazu aus der Pressestelle des Amtsgerichts. Er habe dadurch verhindern wollen, dass er die Bestattungen hätte absagen oder verschieben müssen.

Den Angehörigen gegenüber habe er dieses Vorgehen verschwiegen. Sie hätten in Kenntnis der Umstände die Rechnungen nicht beglichen und seien so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft von dem Angeklagten betrogen worden.

 

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