12.07.13 – DROGEN + MESSER = 5 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS

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DROGEN + MESSER = 5 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS
Kreuznacher Landgericht verurteilte Erfurter zu langer Freiheitsstrafe
Drogenspürhund „Aaron“ hatte wieder eine gute Nase

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

ERFURT / BAD KREUZNACH. Eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängte das Landgericht Bad Kreuznach gegen einen 36-Jährigen aus Erfurt. Der Mann hatte laut Anklage versucht 1,1 Kilogramm Haschisch nach Deutschland einzuschmuggeln. Das hohe Strafmaß resultiert aber auch aus dem Umstand, dass er ein Springmesser im Gepäck hatte, das mit seiner Klingenlänge dem Waffengesetz unterlag. In dieser Kombination beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre. Des Weiteren ordnete das Gericht die Unterbringung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an, wo der Angeklagte wegen seiner Drogenabhängigkeit eine Therapie absolvieren soll, die etwa zwei Jahre dauert. Schließt er diese Maßnahme erfolgreich ab, kann ihm der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

Über seine Verteidigerin legte der Mann direkt zu Beginn der Verhandlung ein umfassendes Geständnis ab, sagte aber, er habe das Haschisch zu seinem eigenen Bedarf auf Vorrat bei einem Dealer in Marokko gekauft. In dem afrikanischen Land hatte der Angeklagte mit seiner Frau einen mehrwöchigen Urlaub verbracht. Etwa eineinhalb Jahr wäre er bestimmt mit dem Haschisch ausgekommen und hätte somit keines von der Straße kaufen müssen, erklärte der Mann auf Nachfrage des Gerichts.

Von Marrakesch aus flog das Ehepaar zurück nach Deutschland. Vor der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Hahn patrouillierten Beamte des Hauptzollamts Koblenz, als Spürhund „Aaron“ den Angeklagten als verdächtige Person anzeige, indem er sich neben ihm hinlegte. Bei einer ersten Kontrolle fand sich im Handgepäck des Mannes ein Teil der Drogen. Außerdem fand „Aaron“ auch schnell den Koffer des Angeklagten auf dem Gepäckförderband, in dem weiteres Haschisch gefunden wurde. Das war unter anderem in einem Laptop und in einem Netzgerät versteckt, in dem der Mann zuvor die Elektronik ausgebaut hatte.

Als Zeugin berichtete die Mutter des Angeklagten, sie und ihr Mann hätten die Drogensucht ihres Sohnes zwar erahnt, seien aber machtlos gewesen. „Wir haben immer wieder versucht auf ihn einzuwirken, dass er doch endlich eine Therapie aufsucht“, so die Mutter. Vom Sohn aber habe es in diese Richtung keine Reaktion gegeben. „Er ist immer den Weg des geringsten Widerstands gegangen.“

Aus diesem Grund äußerte der psychiatrische Sachverständige, der den Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit untersuchte, auch nur wenig Hoffnung auf Erfolg einer Therapie und spricht von einer „trotzigen Uneinsichtigkeit“ des 36-Jährigen.
Der habe während der Untersuchung davon erzählt, er habe neben Haschisch auch zeitweise Cannabis, Amphetamine (Aufputschmittel) und Ecstasy -bis zu zehn Tabletten gleichzeitig- genommen. Auch will er Heroin geraucht und LSD genommen haben. Man könne für den Angeklagten wirklich nur hoffen, dass er während der sechsmonatigen U-Haft wirklich einen Wandel durchlaufen habe, so der Sachverständige.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das der Angeklagte das ganze Kilogramm Haschisch für sich selbst gekauft habe, glaube die Kammer nicht. „Das wären dann ja über 12.000 Konsumeinheiten, wenn wir nach den Angaben des Angeklagten gehen“, so der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer. Auch die Geschichte mit dem geschenkten Messer, das zudem in Schwäbisch Hall hergestellt wurde, glaube das Gericht dem Angeklagten nicht. Zwar habe sich das Geständnis bei der Strafzumessung positiv ausgewirkt, doch sei der Angeklagte andererseits mehrfach vorbestraft, in einem Fall sogar einschlägig. Die Bewährung in einem früheren Fall sei bereits widerrufen worden. Damals wurde der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die er nun auch noch verbüßen muss.

Die Verteidigung und auch die Staatsanwaltschaft gaben noch keine Erklärung dazu ab, ob sie das Urteil annehmen wollen. Es bleibt nun der Weg in die Revision vor dem Bundesgerichtshof. Dort aber wird das Urteil nur auf mögliche Verfahrensfehler geprüft.

 

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