07.07.13 – Mit Messer auf Onkel losgegangen – Bewährungsstrafe

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MIT MESSER AUF ONKEL LOSGEGANGEN – BEWÄHRUNGSSTRAFE
Psychose, ausgelöst durch Drogen, wohl Ursache für Übergriff

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Auf den Onkel seiner Frau ging ein 36-Jähriger los, weil der in einen massiven Ehestreit schlichtend eingreifen wollte. Dabei verletzte er den 63-Jährigen mit einem Messer am Hals und versetzte ihm einen Stich ins Bein.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus.

Laut Anklage hatte der Mann im September des vergangenen Jahres zunächst das kleine Geschäft im Stadtgebiet betreten, in dem seine Frau arbeitete. Dort soll er sie beschimpft, und mit einem Messer in ihre Richtung gestochen haben.

Nach diesem Vorfall rief die Frau ihre Tante an, mit der Bitte, sie nach Feierabend abzuholen. Da stand aber schon der Ehemann mit seinem Auto vor der Tür des Geschäfts und forderte seine Frau auf, einzusteigen. Als die Frau sich weigerte, drohte ihr Mann den Onkel, der inzwischen mit der Tante am Ort des Geschehens eingetroffen war, zusammenzuschlagen. Plötzlich eskalierte die Situation und der Mann ging auf den 63-Jährigen los.

Hinter diesem Ausbruch vermutet ein psychiatrischer Sachverständiger eine ausklingende Psychose, die womöglich durch den Drogenkonsum des Angeklagten verursacht wurde. Nach eigenen Angaben hatte er bereits mit 16 Jahren begonnen, Zuhause und in der Schule Haschisch zu rauchen, im Freundeskreis habe er dann auch öfters Ecstasy genommen.

Später, im Berufsleben, habe ihm die Arbeit unter dem Einfluß von „Speed“, einer Aufputschdroge, besonders Spaß gemacht. „Ich konnte dann immer schneller schaffen, es war für mich eine Herausforderung, schneller zu sein als meine Kollegen.“ Irgendwie habe er sich dann an diesen Zustand gewöhnt, obwohl er Drogen eigentlich verabscheue. Vor einem Alltagstrott ohne Drogen habe er Angst gehabt und auch vor dem Verlust der Arbeitsstelle. Das innerhalb kurzer Zeit zwei seiner Kollegen auf der Arbeit ums Leben kommen sei, habe ihn zusätzlich sehr belastet.

Zu seinem Verhältnis zu seiner Frau sagte der Angeklagte, es sei geprägt gewesen von Gewalt. „Wir hatten oft Streit und haben uns auch vor dem Kind mehrfach geschlagen.“ Nach einem solchen Streit habe er seine Frau zur Rede stellen wollen und sei deswegen in das Geschäft gefahren. „Mit tut das alles aufrichtig leid, was ich da getan habe.“

„Ich habe so etwas noch nie erlebt und bin darum noch mehr darüber erschrocken, wie ein Mensch so aggressiv sein kann“, berichtete der Onkel. Noch heute kämen immer wieder Erinnerungen an diesen Vorfall hoch. „Ich war doch vollkommen schutz- und wehrlos.“ Für mehrere Tage war der Mann nach dem Übergriff in stationärer Behandlung, und für viele Wochen krank geschrieben. Die Tat habe zwar durch den Messerstich eine Narbe hinterlassen, doch der psychische Schaden, den der Angeklagte bei seinem Mandanten hinterlassen habe, sei weitaus schlimmer, so der Rechtsanwalt, der den Senior als Nebenkläger vertreten hatte.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte an Gesprächen zur Suchtberatung teilnehmen, während der dreijährigen Bewährungszeit jährlich vier Drogentests durchführen lassen und als Schmerzensgeld 4.000 Euro an das Opfer zahlen.

 

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