04.07.13 – 45 KILO MARIHUANA GESCHMUGGELT – 4 1/2 Jahre Gefängnis

-Anzeige-
Anzeige

 

LANDGERICHT BAD KREUZNACH
45 Kilogramm Marihuana geschmuggelt – Viereinhalb Jahre Gefängnis

Text: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
Fotos: Zollfahnungsamt Frankfurt

BAD KREUZNACH (04.07.13). Zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilte das Kreuznacher Landgericht eine 25-Jährige aus dem englischen Birmingham. Eine 19 Jahre alte Mitangeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Angeklagt war auch ein 47 Jahre alter Mann, der aber wegen seiner Drogenabhängigkeit auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit während des Tatzeitraums, psychiatrisch begutachtet werden soll. Gegen ihn ist das Verfahren abgetrennt und es wird am 22 Juli weiter verhandelt.

Alle drei Briten hatten die Vorwürfe der Anklage zugegeben, wonach sie in ihren Koffern insgesamt 45 Kilogramm Marihuana aus Jamaica nach England schmuggeln wollten. Bei der Ausreisekontrolle auf dem Flughafen Hahn fiel das Trio durch das Übergewicht eines Gepäckstücks auf. Als Zollbeamte die Koffer öffneten, staunten sie nicht schlecht. Lebensmittelverpackungen sollten die Marihuanaquader eigentlich tarnen, doch dieser Trick funktionierte nicht. In Deutschland hätte das Rauschgift einen Marktwert von rund 400.000 Euro gehabt, stellte Staatsanwalt Wolfgang Jung in seinem Plädoyer fest und erinnerte an die vielen jungen Menschen, die bereits nach ein- oder zweimaligem Konsum von Cannabisprodukten Psychosen erleiden, und deshalb für längere Zeit in psychiatrische Einrichtungen zur Behandlung müssen.

Für bedenklich hält Jung auch das Verhalten von Mitarbeitern des Flughafens bei Montego Bay auf Jamaica. Die Angeklagten wurden nämlich zunächst von einem Mittelmann angewiesen, ihre Kleidung jeweils in einem Plastiksack zu verstauen, damit sie schneller gegen die Drogen ausgetauscht werden konnten. Das passierte dann irgendwo auf dem Weg der Gepäckstücke nach Einchecken, und vor dem Beladen des Flugzeugs.

Auch wenn sie das Rauschgift nicht selbst in die Koffer gepackt haben, so hätten sie aber doch sehr wohl schon an Bord des Fliegers gewusst, was sich in ihren Koffern befand, erklärten die drei übereinstimmend. Für den abgeschlossenen Transport sollte jeder aus dem Trio 8.000 englische Pfund erhalten.

Richter Dr. Bruno Kremer gab in seiner mündlichen Urteilsbegründung auch zu bedenken, dass die „nicht geringe Menge“ des Wirkstoffgehalts Tetrahydrocannabinol (THC) um das 480-fache überschritten war. Ist diese „nicht geringe Menge“ erreicht, liegt das Mindeststrafmaß bereits bei zwei Jahren.

Die Bewährungsstrafe für die 19 Jahre alte Angeklagte sei darin begründet, dass sie umfangreiche Angaben zum Ablauf der Tat und über Hintermänner gegeben habe. Außerdem sei der jungen Frau während der Hauptverhandlung deutlich anzumerken gewesen, wie sehr sie die Tat bereue.

Bereits kommende Woche verhandelt das Landgericht über einen weiteren versuchten Fall des Rauschgiftschmuggels, der am Flughafen Hahn endete. Diesmal ist es ein 36 Jahre alter Deutscher aus Erfurt, der im Januar ein Kilogramm Haschisch aus Marokko mitbrachte.

 

-Anzeige-
Anzeige