20.06.13 – Kind in Intimbereich gegriffen – Bewährungsstrafe

LANDGERICHT:
Kind in Intimbereich angefasst – Bewährungsstrafe

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (20.06.13). Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilte das Kreuznacher Landgericht heute einen 63-Jährigen aus dem Stadtgebiet wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauch eines Kindes. Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.

Der Mann gab zu, im Oktober des vergangenen Jahres einem sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft im Intimbereich angefasst zu haben. Dazu hatte er laut Anklage der Staatsanwaltschaft das Kind in den Keller gelockt und ihm dort Hose und Unterhose heruntergezogen.

Ihre Tochter habe die ersten zwei Wochen nach der Tat zwar Angst gehabt, beispielsweise alleine auf Toilette zu gehen, inzwischen habe sich das aber gebessert, berichtete die Mutter. Auch rede ihr Kind nicht mehr über den Vorfall, fürchte sich aber noch heute vor dem Angeklagten, der noch immer in der Nachbarschaft wohne.

Den Angeklagten beschrieb ein psychiatrischer Sachverständiger als einfach strukturierten Menschen, der wohl schon als Jugendlicher Interesse an Mädchen im vorpubertären Alter gehabt habe. Seine, auch heute noch existierende Neigung, könne schon als „Phädophilie“ diagnostiziert werden.

Als Bewährungsauflage muss der Mann seine begonnene Therapie fortsetzen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.