14.06.13 – VOM VORWURF DER VERGEWALTIGUNG FREIGESPROCHEN

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VOM VORWURF DER VERGEWALTIGUNG FREIGESPROCHEN
Vermeintliches Opfer machte unterschiedliche Aussagen

 

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
 
BAD KREUZNACH. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach das Landgericht einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet jetzt frei, verurteilte den 30-Jährigen aber wegen der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in Wort und Bild“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 28 Euro. In dieser Strafe sind 120 Tagessätze aus einer vorherigen Verurteilung einbezogen.
 
Es war Anfang Juni des vergangenen Jahres, als der Angeklagte, zusammen mit ein paar Kumpels, in seinem kleinen Lokal Geburtstag feierte. In der Gaststätte befanden sich auch drei Gäste aus Bad Sobernheim, darunter das spätere vermeintliche Opfer. Weil der junge Mann und seine Freundin mit sich selbst beschäftigt waren, rief die Geburtstagsgruppe die 21-Jährige zu sich an den Tisch. Es wurde erzählt, geflaxt und getrunken. Als sich das Pärchen auf den Heimweg machte, fragte es die gemeinsame Freundin, ob sie mitfahren wolle. Die aber lehnte ab und sagte, sie würde mit den ersten Zug nach Hause nehmen.
 
Laut Aussagen der Zeugen aus der Geburtstagsgesellschaft habe man der jungen Frau später angeboten, ihr das Geld für eine Taxe zu leihen. Das aber habe sie ebenfalls abgelehnt und stattdessen lieber das Angebot angenommen, im Gästezimmer des Angeklagten zu übernachten. Dort soll der Mann die junge Frau ausgezogen und vergewaltigt haben, so die Anklage. Dabei sei die damals 20-jährige derart betrunken gewesen, dass sie sich nicht habe wehren können. Anschließend habe der Angeklagte gefilmt, wie sich die junge Frau wieder anzog.
 
So betrunken, dass sie nicht mehr in der Lage gewesen wäre sich zu wehren oder zu flüchten, hätte die junge Frau nicht sein können, stellte ein psychiatrischer Sachverständiger fest. In dem Video, das den Prozessbeteiligten unter Ausschluß der Öffentlichkeit gezeigt wurde, habe sich die junge Frau noch ganz klar artikulieren und bewegen können. Auch habe sie SMS an ihre Freundin schreiben können, mit der dringlichen Bitte, sie abzuholen. „Das alles spricht nicht für eine Person, die völlig widerstandslos und wehrlos ist.“
 
Ebenfalls unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde rund eineinhalb Stunden lang die junge Frau als Zeugin gehört. Es habe ganz erhebliche Abweichungen in den deren Aussagen gegenüber der Polizei und nun vor Gericht gegeben, stellte Staatsanwältin Christine Mossem in ihrem Plädoyer fest. So lasse sich, zusammen mit den Ausführungen des Sachverständigen, der Vorwurf einer Vergewaltigung nicht nachweisen.
 
Mit seinem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwältin und sprach den Angeklagten in diesem Punkt der Anklage frei. Das Video, auf dem die junge Frau auch gesprochen habe, sei ein ganz erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewesen, so Richter Kremer. Aus diesem Grund entschied sich das Gericht, dafür eine Geldstrafe zu verhängen. Alle Prozessbeteiligten nahmen das Urteil an.

 

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