05.06.13 – MESSER ÜBER DEN HALS UND DURCHS GESICHT GEZOGEN

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AMTSGERICHT: ZWEI JAHRE AUF BEWÄHRUNG
Mann zog Stiefsohn Teppichmesser über den Hals und durchs Gesicht

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (05.06.13). Mit einem Teppichmesser ging ein 48 Jahre alter Mann auf seinen Stiefsohn los und versetzte ihm damit eine etwa 20 Zentimeter lange Schnittwunde, die vom Kehlkopf bis zum Jochbein reichte.

Das Amtsgericht verurteilte den Kreuznacher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte diese zur Bewährung aus. Nur ganz besonderen Umständen habe es der Angeklagte zu verdanken, dass er nicht ins Gefängnis müsse, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. So habe der Mann zu seiner Tat gestanden, obwohl er sich, wegen seines erheblichen Alkoholkonsums an diesem Tag, nach eigenen Angaben nicht mehr daran erinnern könne. Außerdem sei der Angeklagte nicht vorbestraft und hätte vor Gericht einen positiven Eindruck gemacht.
Das Gericht müsse wegen der gemessenen 2,58 Promille zu Gunsten des Angeklagten auch von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen.

Der Stiefsohn sei dem Gericht wegen seiner enormen Gewaltbereitschaft bekannt. Erst jüngst wurde der junge Mann wegen mehrere Körperverletzungsdelikten und über 500-fachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Nach einem fröhlichen Rundgang über den Kreuznacher Jahrmarkt feierte der Angeklagte mit seiner Familie am 19. August des vergangenen Jahres ein gemütliches Grillfest. Dabei wurde reichlich Alkohol getrunken. Mit zunehmendem Promillespiegel wuchs auch das Streitpotential.

Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Stiefsohn seinem Stiefvater ins Gesicht geschlagen haben soll. Ihr Mann sei daraufhin mit dem Kopf gegen einen Heizkörper gefallen, berichtete die Ehefrau als Zeugin dem Gericht. Die Lage beruhigte sich zunächst wieder, weil der Stiefsohn zur Nachbarin gegangen war, die wegen ihres ebenfalls betrunkenen Lebensgefährten telefonisch um Hilfe gebeten hatte.

Nachdem sich Lebensgefährte und Stiefsohn kurz gestritten hatten, dann aber gemeinsam einen Kaffee trinken wollten, tauchte unvermittelt der Stiefvater bei der Nachbarin auf. Der Stiefsohn solle mal vor die Türe treten, forderte er. Was dann der konkrete Auslöser dafür war, dass der Angeklagte seinem Stiefsohn das Teppichmesser über den Hals und durch das Gesicht zog, lässt sich nicht mehr einwandfrei rekonstruieren. Womöglich wollte er den Stiefsohn wegen des vorangegangenen Schlags zur Rede stellen, mutmaßte Obenauer. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sei wirklich nur dem Zufall zu verdanken, dass bei diesem Schnitt über den Hals nichts Schlimmeres passiert sei, etwa dass die Halsschlagader in Mitleidenschaft gezogen wurde, so Obenauer. Das Gericht gehe aber davon aus, dass der Angeklagte nicht noch einmal eine solche Tat begehen werde.
Sowohl die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung, nahmen das Urteil an.

 

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