23.05.13 – DEXHEIMERS GEDANKEN: Dexheimer und das Grundgesetz

DEXHEIMERS GEDANKEN:
Dexheimer und das Grundgesetz


Heute ist Verfassungstag, weil an irgendeinem 23. Mai einmal unser Grundgesetz (GG) in Kraft trat. Das muss aber sehr lange her sein, denn es braucht Generationen, um diese hehren Worte so zu verdrehen, wie es mittlerweile üblich geworden ist.

Einige Beispiele:
Präambel: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ – Warum werden Kreuze in Gerichtssälen dennoch als feindlicher Akt angesehen?

Art. 3 II: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – Heutige Lesart: Mann und Mann ist das Gleiche wie Mann und Frau.

Art. 6 II: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. – Steht da was von Bezahlung?

Art. 7 VI:  Vorschulen bleiben aufgehoben. – Klar, sie heißen jetzt eben Krippe.

Art. 10 I: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. – Seit 9/11 sind Geheimnisse hier gar nicht mehr heilig.

Art. 12 III: Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. – Ach deshalb heißt es jetzt Zeitarbeit.

Art. 16a I: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. – Nur leider liegt Deutschland inmitten lauter „sicherer Drittstaaten“.

Art. 20 II 1:  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. – Das war schon immer eine Luftnummer.

Art. 31: ) Bundesrecht bricht Landesrecht. – Dann muss Verschwendung wohl Bundesrecht sein.

Art. 42 I:  Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder …  – So viele sitzen da doch nie.

Art. 42 III: Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei. – Versteh ich beim besten Willen nicht. Irgendetwas scheint in diesem Land mit Wahrheit und Verantwortung nicht zu stimmen.

Art 45: Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. – Da kommt also der Ausschuss hin.

Art. 48 I:  Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. – Noch nicht gewählt, aber schon Ansprüche stellen und Privilegien einheimsen.

Art. 54 II: Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. – Ich schweige dezent.

Art. 64 I: Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. – Ist der Kanzler weiblich, spricht sie ihnen auch noch ihr vollstes Vertrauen aus.

Art. 65a I:  Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. – Die Rücknahme eines Befehls ist nur zulässig, wenn schon wenigstens 500 Mio. EUR verschleudert wurden.

Art. 87a I:  Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. – Ich weiß, der Hindukusch muss auch verteidigt werden.  

Art. 108 VII (Steuerwesen) Die Bundesregierung kann allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. – Das heißt nicht, jede Nuance unseres Lebens steuerbürokratisch zu würgen.

Art. 109 III: Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. – Steht zu weit hinten. Hat noch kein Politiker gelesen.

Art. 115a I (Definition des Verteidigungsfalles): Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall)… – Da steht jetzt aber ausdrücklich „Bundesgebiet“. Trotzdem müssen deutsche Soldaten an besagtem Hindukusch sterben.

Bleibt also die Frage, ob heute ein Grund besteht, alle öffentlichen Gebäude stolz zu beflaggen. Ich bin dafür! Denn das erinnert an eine Vorschrift, die ausnahmsweise stets befolgt wird: Art 22 II – Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.