22.05.13 – AMTSGERICHT: 27 Monate Gefängnis für Messerstecher

 

MANN STACH MEHRFACH AUF EHEMALIGE LEBENSGEFÄHRTIN EIN
Urteil: 27 Monate Gefängnis – Berufung angekündigt

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD KREUZNACH. Mit einem Messer ging im Dezember des vergangenen Jahres ein Mann auf seine ehemalige Lebensgefährtin los und fügte ihr mindestens sieben Stich- und Schnittverletzungen zu. Dabei verlor die Frau so viel Blut, dass sie im Krankenhaus zunächst auf der Intensivstation versorgt werden musste.

Den 48-Jährigen verurteilte das Amtsgericht heute zu einer Gefängnisstrafe von 27 Monaten. Die Verteidigung kündigte aber schon frühzeitig an, in Berufung gehen zu wollen, falls ihr Mandant keine Strafe erhält, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Angeklagte habe in einer außergewöhnlichen Situation die Kontrolle über sich verloren, stellte Verteidiger Andreas Kaiser in seinem Plädoyer fest.
Mit der ehemaligen Lebensgefährtin habe sein Mandant fünf Kinder, wovon zwei bei ihm und drei im Heim leben würden. Am Abend des 29. Dezembers habe die Frau lautstark gegen die Tür geklopft und getreten, um den Angeklagten wegen eines Gesprächs, das zwischen ihm und ihrem neuen Lebensgefährten stattgefunden haben soll, zur Rede zu stellen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf sie dem Angeklagten gedroht habe ihn abzustechen und auch den Kindern etwas anzutun. „In diesem Moment der Drohung hat mein Mandant Rot gesehen, weil ihm seine Kinder ganz besonders am Herzen liegen“, erklärte Kaiser.  
Wegen seines Verhaltens, das der Angeklagte tief bereue, wolle er sich auch psychologische Hilfe holen.

Der Angeklagte habe sich in diese Situation nicht begeben müssen, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. „Wenn jemand gegen die Tür hämmert und tritt, dann ruft man einfach die Polizei.“ Eine Tat im Affekt, wie von Verteidiger Kaiser skizziert, könne er auch nicht erkennen. „Und wenn mir meine Kinder wirklich wichtig sind, dann greife ich nicht zum Messerblock und steche mehrfach auf deren Mutter ein.“

Mit dem Urteil folgte Obenauer dem Antrag von Staatsanwältin Nicole Frohn. Dieses Strafmaß liege sowieso am unteren Rand des gerade noch Vertretbaren, stellt der Richter abschließend fest.